Geltungsdauer einer Deckungszusage

Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
Meine Freundin mit der ich noch zusammenlebe hat eine Rechtsschutzversicherung bei der der im haushaltlebene Partner mitversichert ist. Nun ist ein Schadenfall/Rechtsfall eingetreten. Die Versicherung hat eine Deckungszusage für den vorliegenden Fall gegeben. Nun trennen sich meine Freundin und ich außerdem wird meine Freundin die Rechtsschutzversicherung kündigen.
Nun meine Frage: Gilt die Deckungszusage nach Trennung und Kündigung der Versicherung weiter?
Über eine Antwort freue ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen

Hallo kni66,
die gegebene Deckungszusage gilt nur, solange der Vertrag noch läuft. Nach einer Kündigung erlischt die Deckungszusage. –
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo Jürgen,
Entscheiden ist der Zeitpunkt der Ursache/ das Ereignis des Streits. So wie Du die Lage beschreibst ist, nach meinem Dafürhalten Deckung gegeben.
Sorry für die dünne Antwort- aber mehr las „ ist gedeckt“ kann ich dazu nicht sagen

Michael.

Ja - die Deckungszusage gilt weiterhin

Moin Jürgen,

der Schadenfall ist während der ungekündigten Dauer des Vertrages eingetreten. Nachfolgende Ereignisse werden nichr zum erlust des Versicherungsschutzes und der Deckungszusage führen.

Gruß
Reimar

Nachdem der Leistungsfall eingetreten ist und die Deckungszusage vorliegt, dürfte i. d. R. die Änderungen in der Lebenssituation und die Vertragskündigung keinen Einfluss haben.