Angenommen dieser Fall:
Im Mietvertrag ist handschriftlich ergänzt, dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind. Vor Auszug beauftragt der Noch-Mieter ein Malerteam mit der Entfernung der Tapeten. Dieses Team stellt fest, dass die Tapeten unfachmännisch ohne Grundierung von einem der Vormieter oder sogar dem Vermieter angebracht worden wurde. An den Wänden kleben jetzt noch Reste der Untertapete. Laut der Handwerker ist ein Übertapezieren mit Raufaster unproblematisch. Stimmt das?
Oder alternativ: Hat der Noch-Mieter eine Chance darauf, dass der Vermieter zusätzliche Kosten für die komplette mühsame und aufwendige Entfernung der Tapetenreste übernehmen muss, da er nicht darauf achtete, dass die Tapeten fachmännisch angebracht wurden? Kann der Noch-Mieter eine solche Argumation möglicherweise darauf stützen, dass er vom Normalzustand, bzw. ursprünglich normal ausgeführt wurden? Vielen Dank!
Hallo,
An den Wänden kleben jetzt noch Reste
der Untertapete. Laut der Handwerker ist ein Übertapezieren
mit Raufaster unproblematisch. Stimmt das?
ja, diese kleinsten Unebenheiten werden beim übertapezieren mit strukturierten Tapeten nicht mehr wahrgenommen.
Bei großflächig verbliebenen Resten der alten Tapete besteht jedoch die Gefahr, dass sich die alte Tapete durch den Kleister beim neutapezieren ablöst und so die Haftung der Neuen nicht mehr gegeben ist.
In der Regel kann man sich aber auf die Aussagen eines Fachbetriebes verlassen.
Gruß
Joschi
Hallo,
Im Mietvertrag ist handschriftlich ergänzt, dass bei Auszug
die Tapeten zu entfernen sind.
Eindeutig.
Dieses Team stellt fest, dass die Tapeten unfachmännisch ohne
Grundierung von einem der Vormieter oder sogar dem Vermieter
angebracht worden wurde.
Was zu beweisen ist. Alleine mit dem Versuch „Ablösen“ ist dies nicht getan. Das Team könnte auch unfachmännisch gearbeitet haben.
An den Wänden kleben jetzt noch Reste
der Untertapete. Laut der Handwerker ist ein Übertapezieren
mit Raufaster unproblematisch. Stimmt das?
Es entspricht nicht dem Vertrag, daher unerheblich.
Oder alternativ: Hat der Noch-Mieter eine Chance darauf, dass
der Vermieter zusätzliche Kosten für die komplette mühsame und
aufwendige Entfernung der Tapetenreste übernehmen muss, da er
nicht darauf achtete, dass die Tapeten fachmännisch angebracht
wurden? Kann der Noch-Mieter eine solche Argumation
möglicherweise darauf stützen, dass er vom Normalzustand, bzw.
ursprünglich normal ausgeführt wurden? Vielen Dank!
Wäre alles zu beweisen.
Das Thema „fehlende Grundierung“ ist im Mietvertrag nicht vereinbart. Daher ist ein Beharren auf Forderungen relativ aussichtslos.
Besseres Thema wäre: Was möchte der Vermieter denn als „Schadenersatz“?
Gruß
Der Franke