Gem. sorgerecht durch vaterschaftsanerkennung?

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

Hallo!

Wenn sie nicht verheiratet sind oder die Mutter des Kindes nach der Geburt bzw. bei der Anerkennung der Vaterschaft, dies nicht eingeräumt hat, hat er kein Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er hat lediglich das Recht auf Umgang. Man kann es einklagen, ich habe aber noch nie gehört, daß jemand das Sorgerecht auch durchbekommen hat.

LG
Simone

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

NEIN- das hätte die Kindesmutter ihm geben müssen. Wird auch auf dem Jugendamt gemach. Aber wie gesagt kommt nicht automatisch durch die Vaterschaftsanerkennung.
Lb Gr.
Eva

ok danke

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

ja ,soweit ich weiss ist es heute so ,zum glück,dass der vater das sorgerecht automatisch auch hat.

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

Wenn sie Verheiratet waren schon.
Doch da sich da so wie ich gehört habe viele Gesetzte geändert haben sollen, kann ich das leider nicht genau sagen.Doch das Jugendamt sollte das wissen.

Durch die vor einigen Jahren durchgesetzte Reform des Kindschaftsrechts sollte eigentlich genau das erreicht werden. Nichtehelich geborene Kinder sollten rechtlich besser gestellt werden und die Beziehung zum nichtehelichen Vater gestärkt werden.

Die Sache hat einen Haken:
Das gemeinsame Sorgerecht tritt nicht automatisch in Kraft, sondern kann nur im Einverständnis mit der Mutter vereinbart werden. Also genau wie vorher, denn meistens lehnen die Mütter das ab, vor allem im Falle einer Trennung von dem Kindesvater.

Wer demnach als nicht verheirateter Partner nicht sofort bei der Geburt die gemeinsame Sorge vereinbart, hat später schlechte Karten.

Was bleibt, ist die uneingeschränkte Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhaltes. Es scheint so zu sein, dass der Gesetzgeber genau das beabsichtigt hat, damit die Unhaltsvorschusszahlungen an die Mutter durch das Jugendamt eingespart werden können.

Allerdings stehen jetzt die Aussichten sehr günstig auf Durchsetzung eines Besuchsrechts und regelmäßigen Umgang mit dem Kind (wenn der Vater die Sache ernst nimmt). Insofern ist die rechtliche Stellung der Väter jetzt besser.

Aber nicht vergessen: Automatisch läuft da nichts, man muss sich schon kümmern und beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen und gleichzeitig die Regelungen für das Umgangsrecht anmelden.

Dazu sollte man sich besser nicht mit der Kindesmutter im Kriegszustand befinden, sonst sind Probleme wahrscheinlich.

Noch eine kleine Anmerkung von meiner Seite:

Sprich mit deinem Freund darüber und finde heraus, wie ernst er es wirklich meint. Hat er wirklich Interesse an seinem Kind?

Mich interessiert das Recht der Elternteile ziemlich wenig, denn ich bin „Anwalt des Kindes“ und versuche den Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Kinder haben das Recht auf Umgang mit b e i d e n Elternteilen, egal wie zerstritten die sind.
Beide Eltern sollten wissen, dass sie dem Kind großen Schaden zufügen, wenn das Kind als Waffe im Beziehungskrieg missbraucht wird.
Einige Männer werden endlich erwachsen, wenn sie Nachwuchs bekommen. Einige schaffen es nie und sind nur Versagen, weil sie Unterhalt nicht zahlen und sich nicht um die Kinder kümmern.

Bei weiteren Fragen, wende dich gern direkt an mich:

[email protected]

Hallo!

Die Frage ist ganz kurz und klar zu beantworten: NEIN!

die Vaterschaftsanerkennung ist nicht anderes als ein Rechtsinstitut nach § 1594 BGB, mit dem der Mann freiwillig anerkennt, der Vater eines Kindes zu sein. Aus der Vaterschaftsanerkennung erwachsen keinerlei Rechte, nur eine gute Stange Pflichten: Der anerkennende Mann wird sofort Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Das Kind tritt in die Erbfolge des anerkennenden Vaters ein. Der Staat wird- in Ausgestaltung der Unterhaltspflicht - gewährte Sozialleistungen, solange sie rückforderbar sind, beim anerkennenden Vater eintreiben usw.

Filigran zu unterscheiden von der Vaterschaftsanerkennung ist das so genannte Sorgerecht. Das hat nur ein VERHEIRATETER Mann für die Kinder, die von seiner Ehefrau während der Ehe geboren werden, automatisch. Ist eine Mutter nicht verheiratet (zum Zeitpunkt der Geburt), dann fällt ihr das Sorgerecht regelmäßig alleine zu.
Einziger Ausweg: Mutter und anerkennender Vater geben eine so genannte „Sorgeerklärung“ ab (§ 1626a BGB). Darin erklären sie übereinstimmend, dass sie die gemeinsame Sorge haben wollen. Das geht aber nur, wenn die Mutter zustimmt. Theoretisch kann das Sorgerecht auch von unehelichen Kindern gerichtlich erstriten werden - die Aussichten auf Erfolg sind aber gering, wenn die Mutter sich querstellt.

Da das in der Regel dann nicht mehr der Fall sein wird, wenn man erst in Trennung lebt, teibt der Kluge Vater die Sorgeerklärung rechtzeitig voran, denn später ist meist nichts mehr zu holen, weil das Gesetz hier eindeutig ist.

Lichtblicke gibt es aber trotzdem seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Seither steht dem Kind das Recht auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen zu (es ist zuallererst das Recht des KINDES, nicht vorrangig das der Eltern, sondern im Sinne des Gesetzes vielmehr deren Pflich - § 1684 BGB). Dies wird von den Gerichten in der Regel auch anerkannt. Jedoch ist ein langwieriges Gerichtsverfahren oft Gift für Kinder, die sich dann verständlicherweise eher vom Vater, als von der Mutter, bei der sie ja leben, abwenden.

Ich kann hier nur appelieren und raten, das sman sich möglichst offen mit der Thematik auseinandersetzt und das Beste für das Kind zu vereinbaren versucht. Nicht, weil man das Recht dazu hätte, irgendetwas zu verlangen, sondern, weil man die Pflicht gegenüber dem Kind hat, nach SEINEM Wohl zu fragen (auch wenn es schwer ist, verletzte Eitelkeiten hintan zu stellen).
Unterstützung dabei geben die Jugendämter. Diese sidnd bisweilen etwas „zickig“, es genügt dann aber in der Regel der Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII.

Es tut mir leid, dass ich hier keine ermutigendere Auskunft geben kann.

Herzliche Grüße,

Matthias.

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

hallo,

ja wenn er die Vaterschaftserkennung hat dann hat er genauso das sorgerecht…wenn die es beim Standesamt abgegeben haben.

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

Hallo,

nein!!! Hat er auf keinen Fall!!! Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, müssen sie eine Sorgerechtserklärung machen (Jugendamt oder Notar). Die Mutter muss mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden sein, sonst hat sie das alleinige Sorgerecht, so ist es in Deutschland, wird gerade viel diskutiert.

Grüße

Michael

von meinem arbeitskolegen hat sich die freundin getrennt. die
beiden haben ein gemeinsames kind.
hat der vater durch seine vaterschaftsanerkennung automatisch
das gemeinsame sorgerecht oder nicht?

Hallo,

nein!!! Hat er auf keinen Fall!!! Sind die Eltern nicht

miteinander verheiratet, müssen sie eine Sorgerechtserklärung
machen (Jugendamt oder Notar). Die Mutter muss mit dem
gemeinsamen Sorgerecht einverstanden sein, sonst hat sie das
alleinige Sorgerecht, so ist es in Deutschland, wird gerade
viel diskutiert.

Grüße

Michael

ok danke für die aw