Gema

Wenn ein Komponist gleichzeitig Interpret seiner eigenen Werke ist, werden seine eigenen Urheberrechte von der Gema gegen ihn selbst als z. B. Veranstalter seiner eigenen Konzerte, als Internetpromotor seiner eigenen Kompositionen oder als Produzent einer CD wahrgenommen. Dafür zahlt der Komponist Gebühren. So lautet die Auskunft der Gema. Es werden hier doch gar keine Rechte verletzt, die die Gema wahrnehmen könnte?!

Bestehen überhaupt verletzbare Urheberrechte gegen dem Urheber selbst?
Mit welcher Rechtsgrundlage nimmt die Gema Abgaben für die Selbnutzung vom Urheber?
Gibt es eine Möglichkeit, als Komponist seine eigenen Werke aufzuführen, ohne durch die Gema dabei Verlust zu machen?

Wolfgang

Hallo!

Bestehen überhaupt verletzbare Urheberrechte gegen dem Urheber
selbst?
Mit welcher Rechtsgrundlage nimmt die Gema Abgaben für die
Selbnutzung vom Urheber?

Wenn der Vertrag, den der Urheber mit der GEMA (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft) abgeschlossen hat, die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz an die GEMA beinhaltet, dann muß sich der Urheber aufgrund dieser ausschließlichen Lizenz auch der Verwertung seines eigenen Werks enthalten.
Und dann kann die Aufführung eines „eigenen“ Werks sehr wohl zu einem „Fall“ für die GEMA werden, weil der Urheber sich seiner Verwertungsrechte zuvor ja vollkommen begeben hat.

Gibt es eine Möglichkeit, als Komponist seine eigenen Werke
aufzuführen, ohne durch die Gema dabei Verlust zu machen?

Naja, einfach keinen solchen Vertrag abschließen.
Wird aber schwierig/unpraktisch sein, da die GEMA zum einen sicherlich nicht für einen einzelnen Urheber ihre Lizenzpraxis ändern wird. Und zum anderen ist es für den Urheber doch ratsam, mit der GEMA (oder einer anderen zuständigen Verwertungsgesellschaft) zu kontrahieren, da einerseits die (uU weltweite) Rechteverfolgung für einen „kleinen“ Urheber praktisch unmöglich ist und andererseits manche urheberrechtlichen Ansprüche (zumindest hier in Ö) nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden können (zB die sog Leerkassettenvergütung).

Ich hoffe, das erhellt das Dunkel ein bißchen. :wink:

P.