Gema

Hallo zusammen,
angenommen, jemand kauft eine CD, kopiert ein Musikstück auf sein Handy und nutzt den Ton als Klingelton - muß er dann GEMA zahlen, wenn das Handy in der Öffentlichkeit „klingelt“ - also praktisch das Musikstück „vorführt“?
Offene Frage aus einer seligen Thekendiskussion :smile:
Gruß
MM

Ich würde solche Fragen nicht zu laut stellen, wer weiß, auf was die GEMA da noch alles kommt, gibt da schon einige Kalauer. Theoretisch ist es eine Vorführung vor einem unbegrenzten Publikum. Fraglich ist aber, ob soetwas nicht mit den auf die CD und auf das Handy entrichteten GEMA Gebühren abgegolten ist.

DAS wiederum kann dir wahrscheinlich nur die GEMA sagen, aber die würde ICH zu diesem Thema nicht befragen.

:wink:

Viele Grüße
Bernhard

Hallo,
Dein Klingelton ist genausowenig eine öffentliche Aufführung wie der Autoradiobetrieb bei geöffnetem Fenster.
„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.“ (§15 UrhG, http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html).
Ergo zahlt man hierfür auch keine Gema-gebühren für öffentliche Aufführungen.
Gruß
loderunner (ianal)