GEMA Ausschüttung für eigene Musik auf fremder HP

Hallo!

Ich habe eine Frage und hoffe, es findet sich ein GEMA-Experte, der mir möglichst verlässlich antworten kann:
Ich habe für meine Uni (private FH in Berlin) eine Musik für einen zweiminütigen Imageclip für die Homepage der Uni produziert und überlege nun, ob es sich lohnt, Mitglied der GEMA zu werden (und infolgedessen mit der Ausschüttung für die Musik ÜBER die Mitgliedschaftsgebühren zu kommen - bislang bin ich kein Mitglied).
Auf der Homepage der GEMA habe ich nur ein Formular für MusikNUTZER gefunden, aber keine Übersicht der zu erwartenden Tantiemen für den Urheber (in dem Fall Komponist und Produzent).
Die Musik läuft während des gesamten Clips mit einer Dauer von 2 min 17 sec. Ob später noch Soundeffekte und Stimme von Dritten hinzugefügt werden sollen, weiß ich (noch) nicht. Die Homepage hat sicherlich unter 100.000 Klicks im Jahr.
Kann mir jemand eine ungefähre Hausnummer nennen?

Vielen Dank!

Ephraim

Hallo,

Lies mal z.B. das hier:
https://www.gema.de/musikurheber/weitere-faq-fuer-mu…
Du musst bei der GEMA erst mal Mitglied werden, dazu brauchst du einen Nachweis, dass deine Werke auch aufgeführt werden. Dann musst du einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Auch wenn ich dir keine Zahl sagen kann, wirst du mit der Vergütung für die Musik auf der Website nicht mal den Mitgliedsbeitrag hereinbekommen. Es lohnt sich erst, wenn mehrere deiner Kompositionen oder Bearbeitungen öfters aufgeführt werden.

Gruß,
Booze

Link
Hier kannst du mal sehen, was die Uni dafür bezahlen muss (ich denke mal, es dürfte Kategorie 3 oder 4 sein)
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutze…
Demnach kann für dich nicht viel übrig bleiben!

Hi!

Du musst bei der GEMA erst mal Mitglied werden, dazu brauchst
du einen Nachweis, dass deine Werke auch aufgeführt werden.

Ääh… Nö!

Es lohnt sich erst, wenn mehrere deiner
Kompositionen oder Bearbeitungen öfters aufgeführt werden.

Yo, da ist was dran!

Gruß

Florian

Hallo,

Du musst bei der GEMA erst mal Mitglied werden, dazu brauchst
du einen Nachweis, dass deine Werke auch aufgeführt werden.

Ääh… Nö!

dann hat sich das in den letzten 10-15 Jahren wohl geändert, damals stand das in den Aufnahmebedingungen noch drin.

Danke für die Info!
Gruß,
Booze

Tach,

dann hat sich das in den letzten 10-15 Jahren wohl geändert,
damals stand das in den Aufnahmebedingungen noch drin.

Auch nicht! Ich kenne/kannte diverse GEMA-Mitglieder, die nicht veröffentlicht haben! Nicht vergessen: Die GEMA ist ein eV!

Gruß

Florian