GEMA - derzeit kursiert im Netz eine Warnung

Hallo,
habe jetzt schon mehrfach von bekannten folgende Mail erhalten und bin eher skeptisch, ob das alles so stimmt:

_WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************

Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner
Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoc und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!

Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!_

Ich finde das mit den „arbeitslosen Rechtsanwälten“ etwas abenteuerlich und kann das auch sonst nicht glauben.
Wer weiß Genaueres?

#OFee.

Hallo HOFee,

das ganze klingt wirklich sehr kurios. imho darf jeder seine Eigenkompositionen ins Netz stellen wie er will, da hat die GEMA gar nichts mit zu tun. Anders sieht es natürlich bei Coverversionen bekannter Stücke aus, die müssen natürlich der GEMA gemeldet werden.
Verbessert mich wenn ich falsch liege.

Viele Grüße
Tom

Hi Hofee,

bei GEMA selbst gibt es ausführliche Erklärungen dazu, wie z.B.:

http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp…

Vielleicht lohnt es sich, da direkt anzufragen? :smile:

Gruß

Vielleicht lohnt es sich, da direkt anzufragen? :smile:

Habe ich in der Tat parallel zur Anfrage hier gemacht. Erfahrungsgemäß schicken die einem aber vorgefertigte Texte, die man so ohne weiteres zunächst mal nicht versteht. Insofern ist es manchmal einfacher, bei „normalen Menschen“ nachzufragen… :wink:

Trotzdem danke für den Link. Scheint ja tatsächlich genau dafür zu sein…

peets Link klärt auf
„Die Vergütung für private Websites beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.“

„Die Promotion für den Verkauf von CDs oder für Interpreten, bei dem Musikwerke angespielt werden, ist nicht von der Vergütungszahlung befreit. Unsere Mitglieder (Komponisten, Textdichter und Musikverlage) haben der GEMA die Wahrnehmung von Rechten auch insoweit übertragen,
dass die GEMA, unabhängig vom Zweck der Musiknutzung, Vergütungen erhebt und einzieht. Ausnahmen von der Vergütungspflicht gibt es daher nicht.“

Mit anderen Worten (= so verstehe ich es): wenn die Stücke bei der GEMA angemeldet sind, müssen sie gemeldet/bezahlt werden, sobald sie auf eine Website zum Runterladen verfügbar gemacht werden.

Aber eine Verpflichtung, eigene Stücke überhaupt bei der GEMA zu melden, wenn man sie zum Download freigibt, existiert ja wohl kaum, oder!?

Habe ich das richtig verstanden?

SPAM

Hallo,
habe jetzt schon mehrfach von bekannten folgende Mail erhalten
und bin eher skeptisch, ob das alles so stimmt:

Texte mit „schickt es an alle weiter“ sind prinzipiell als
zweifelhaft einzustufen. Fällt unter die Kategorie
Spam, Urban Legend, Hoax.

Gruß
Gerald

Moin,

davon abgesehen, daß die GEMA selbst Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigt und daher sicherlich niemals auf „arbeitslose Anwälte“ zurückgreifen würde, existiert eine ergänzende (ebenfalls Spam?)Mail zu diesem Thema:

----------------- schnipp ----------------
GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten (04.10.2005)

Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen.
----------------- schnipp ----------------

Gruß,
Tommy

Creative Commons
Supi, danke!

In diesem Zusammenhang übrigens auch ganz interessant: http://creativecommons.org/
Hier kann man seinen Songs verschiedene Lizenzen zuordnen. Hat zum einen den Vorteil, dass man sich so zunächst mal selber als Urheber erkennbar gibt; zum anderen kann man sich durch Ausschluss jeglicher finanzieller Verwendungen auch noch mal absichern.
Bin über dieses Projekt durch http://www.wmrecordings.com/ gestoßen und habe meine eigenen Sachen dann auch mit den entsprechenden Logos versehen.

#.

Texte mit „schickt es an alle weiter“ sind prinzipiell als
zweifelhaft einzustufen. Fällt unter die Kategorie
Spam, Urban Legend, Hoax.

Von daher war ich auch eher wenig panisch, denn auf sowas bin ich eigentlich noch nie 'reingefallen.
Fakt ist aber auch, dass das inhaltlich zumindest nicht vollständig von der Hand zu weisen ist. Will nicht wissen, wie viele Bands ihre GEMA-geschützten Songs aus Unwissenheit einfach so auf Ihrer HP zum Download anbieten.
Man kann sich ja auch darüber streiten, ob man selber als Urheber nicht das Recht dazu hat; es ist aber ja nun mal so, dass man mit Meldung bei der GEMA diese dazu beauftragt hat, sämtliche Rechte zu wahren, und da es lt. GEMA nun mal keine Ausnahmen gibt, werden dann halt selbst bei eigenen Songs 25 Euro pro Jahr und Song fällig.
Schon irgendwie happig…

Hallo,

imho darf jeder seine
Eigenkompositionen ins Netz stellen wie er will, da hat die
GEMA gar nichts mit zu tun.

Es sieht anders aus, wenn der Komponist mit der GEMA einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat - sprich: wenn er Mitglied ist.
Dann ist er - da diese Verträge exclusiv sind - gut beraten, sich mit der GEMA zu besprechen.
Grüße
Günther

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Hallo Günther,

Hallo Günther,

imho darf jeder seine
Eigenkompositionen ins Netz stellen wie er will, da hat die
GEMA gar nichts mit zu tun.

Es sieht anders aus, wenn der Komponist mit der GEMA einen
Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat - sprich: wenn er
Mitglied ist.
Dann ist er - da diese Verträge exclusiv sind - gut beraten,
sich mit der GEMA zu besprechen.

Vollkommen richtig. Ich dachte aber es geht um Hobbymusiker ohne GEMA Vertrag, die ihre Songs der Öffentlichkeit vorstellen wollen und da sollte es doch kein Problem sein, oder?

Viele Grüße
Tom

Hallo,

Ich dachte aber es geht um Hobbymusiker
ohne GEMA Vertrag, die ihre Songs der Öffentlichkeit
vorstellen wollen und da sollte es doch kein Problem sein,
oder?

Richtig!
Ohne Vertrag mit der GEMA kann jeder mit seiner eigenen Musik machen, was er will.
Allerdings machen dann oft Andere auch damit, was sie wollen!

Viele Grüße

Aufnahme unter hoax-info.de
Hi,

die Mails sind mittlerweile bei hoax-info.de angelangt.
http://www.tu-berlin.de/www/software/weblog.shtml#05183

Soweit dazu…

Gruß
Gerald

Wobei: auch wenn das mit den Anwälten natürlich Blödsinn ist, stimmt es ja zumindest rechtlich…

die Mails sind mittlerweile bei hoax-info.de angelangt.
http://www.tu-berlin.de/www/software/weblog.shtml#05183

Soweit dazu…

Gruß
Gerald