GEMA-Frage

Hi,

nehmen wir mal an, ein Hartz-IV-Empfänger ist (wie es das deutsche Rundfunkgesetz auch vorsieht) von der Zahlung von Rundfunkgebühren an die GEMA befreit.

Nehmen wir weiter an, der Hartz-IV-Empfänger wird nun zum Empfänger der Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Rentenbetrag liegt unter dem der sog. gesetzlichen Grundsicherung im Alter und der Betroffene selbst will aber aus persönlichen Gründen keinen Antrag auf die Zahlung des Differenzbetrages zur Grundsicherung stellen.

Wenn nun der Fall eintritt, dass die GEMA, obwohl das Einkommen sowohl unter der der Hartz-IV-Leistungen als auch der gesetzlichen Grundsicherung liegt, dennoch wieder Gebühren verlangt - ist da der Rundfunkteilnehmer dennoch zur Zahlung der Gebühren verpflichtet?

Danke schonmal,

Anja

Nicht GEMA sondern GEZ!
Die Behörde heist GEZ, siehe

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

Hallo,

dann ist das sein persönliches Pech, weil die Rechtsprechung klar sagt, dass der, der aus persönlichen Gründen keinen Antrag stellt auf Leistungen und daher nicht im Kreis der Befreiten ist, dann auch keine Gebührenbefreiung beanspruchen kann.

VG
EK

Die Behörde heist GEZ, siehe

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

Hast ja Recht - hab’ früher viel mit der GEMA zu tun gehabt und wahrscheinlich ist mir dadurch der „Verwechsler“ reingerutscht.

Anja

Hi,

dann ist das sein persönliches Pech, weil die Rechtsprechung
klar sagt, dass der, der aus persönlichen Gründen keinen
Antrag stellt auf Leistungen und daher nicht im Kreis der
Befreiten ist, dann auch keine Gebührenbefreiung beanspruchen
kann.

Das ist mir ja schon klar - paradox ist es schon.

Gruß,

Anja

Is nicht paradox, is immer so. Erfüllste die Bedingungen nicht, kriegste keine Ermässigung. Wieso will er auch GEZ sparen, wenn er keine Aufstockung braucht? Hat er doch genug.

Hallo Anja,

dann ist das sein persönliches Pech, weil die Rechtsprechung
klar sagt, dass der, der aus persönlichen Gründen keinen
Antrag stellt auf Leistungen und daher nicht im Kreis der
Befreiten ist, dann auch keine Gebührenbefreiung beanspruchen
kann.

Das ist mir ja schon klar - paradox ist es schon.

das ist auch nicht paradoxer als die Tatsache, dass Studenten von ihren Eltern genau das Geld kriegen, das sie auch als BAFöG-Empfänger hätten, auch nicht befreit sind.

Und die Studenten können nicht mal was dagegen machen, weil sie ja kein BAFöG kriegen, wenn die Eltern genug verdienen.

Gruß, Karin