GEMA: Freie Soundbeispiele

Hallo

Im Prinzip taucht die Frage des öfteren auf, aber ich bräuchte noch ein paar Zusatz-Infos.

Wenn ich den Besuchern meiner Homepage, meine Musikrichtung akustisch verdeutlichen will, dann bieten sich Soundsamples an.
Damit diese Gebührenfrei sind, sollten die Titel nicht länger als10 sec. sein. Darf ich die die zu einem Block zusammenmischen, somit ich ca 10 Titel oder mehr (also 100 sec und mehr), in einer Datei (Clip) habe?
Oder ist das wirklich nur immer auf 10 sec. begrenzt, egal wieviel Titel in einer Datei angespielt werden?
Muß das Ergebnis der Seite, der GEMA vorgelegt, bzw. mitgeteilt werden, damit die das zur Kenntnis genommen haben?
Und zum Schluß.
Muß auf der Seite ein Hinweis zu dem (ev.) GEMA-freien Dateien stehen?
Was ist mit Musik, die nicht über die GEMA zu finden sind?

Gruß Nino

Hi!

Wenn ich den Besuchern meiner Homepage, meine Musikrichtung
akustisch verdeutlichen will, dann bieten sich Soundsamples
an.

Aber sicher!

Damit diese Gebührenfrei sind, sollten die Titel nicht länger
als10 sec. sein.

Wer sagt das? Die GEMA? Im UHG findet sich das nicht! Diese Regeln „4 Takte darf man“ oder „10 sec sind erlaubt“, wurden schon von Fachanwälten in einschlägigen Artikeln abschlägig beschieden!

Was ist mit Musik, die nicht über die GEMA zu finden sind?

Geh doch auf MySpace auf die Suche nach Künstlern, die unter CC veröffentlichen! Das ist auf jeden Fall legal! Was Du auch machen kannst, für sehr viel Geld Bibliotheken kaufen mit GEMA-freier Musik!

LG

Florian

Hi

Zuerst mal Danke.

Wer sagt das? Die GEMA? Im UHG findet sich das nicht! Diese
Regeln „4 Takte darf man“ oder „10 sec sind erlaubt“, wurden
schon von Fachanwälten in einschlägigen Artikeln abschlägig
beschieden!

OK, ist mir neu. Hast du mal einen passenden Link zum nachlesen, was er laubt ist und was nicht. Ggf. was es kosten würde.

Gruß Nino

Moin!

Zuerst mal Danke.

Ja immer…

Wer sagt das? Die GEMA? Im UHG findet sich das nicht! Diese
Regeln „4 Takte darf man“ oder „10 sec sind erlaubt“, wurden
schon von Fachanwälten in einschlägigen Artikeln abschlägig
beschieden!

OK, ist mir neu. Hast du mal einen passenden Link zum
nachlesen, was er laubt ist und was nicht. Ggf. was es kosten
würde.

Das ist nicht so einfach! Du darfst im Prinzip Musikalische Werke „Zitieren“, solange es nicht Grundlage eines neuen bzw. eigenen Werkes ist (Stichworte: Schöpfungshöhe, Wiedererkennbarkeit). Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Musikzitat - http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/385940-386032-1-…

Da gibt es also durchaus Spielraum. Wobei es aber KEINEN Spielraum gibt, sind die Leistungsschutzrechte, also die Rechte der Plattenfirma an der Aufnahme, der Musiker an Ihren eingespielten Parts, da sind ab der ersten Sekunde (theoretisch ab dem ersten Sample) Abgaben Fällig. Wie das die GVL/Plattenfirmen & Co im konkreten Fall regeln weiß ich nicht. Kosten? GEMA/GVL/Label fragen!

LG

Florian