Hi Wolfgang!
Paradoxerweise ja, jede öffentliche Aufführung von Musik ist
bei der GEMA erstmal meldepflichtig. Für nicht geschützte
Werke gibt es aber Abzüge bei der Berechnung, die Kosten
dürften also nicht allzu hoch sein.
Das ist so falsch! Bei einer reinen Aufführung von Stücken deren Urheber bereits mehr als 70 Jahre tod sind fällt auf keinen Fall GEMA an! Ob es beim Abspielen der CDs eine GVL-Abgabe gibt, die die GEMA dann eintriebt (die GEMA macht das Inkasso für die GVL) entzieht sich meines Wissens, wäre mir aber neu!
Ich würde bei „meiner“ GEMA-Bezirksdirektion anrufen und bei der GVL nachfragen, das sollte helfen.
LG
Florian