Gema für Klassische Musik

Hallo, ich plane eine öffnetliche Veranstaltung mit Menü und Life-Musik, wobei ausschliesslich Stücke aus Klassik und Operette gespielt werden, deren Komponisten schon vor mehr als 70 Jahren verstorben sind.Muss ich hier dennoch Gema-Gebühren bezahlen…
Vielen Dank für eure Hilfe…

Friedrich

Hallo,

Muss ich hier dennoch Gema-Gebühren bezahlen…

im Normalfall ja, denn die Ausführenden haben auch Rechte.

Gruß

Bona

Hallo Friedrich,

[…]deren Komponisten schon vor mehr als
70 Jahren verstorben sind.Muss ich hier dennoch Gema-Gebühren
bezahlen…

So es Erben gibt - ja.
Ted

Hallo,

Muss ich hier dennoch Gema-Gebühren bezahlen…

im Normalfall ja, denn die Ausführenden haben auch Rechte.

Danke für den Hinweis !–

Hallo Friedrich,

wobei ausschliesslich Stücke aus Klassik und
Operette gespielt werden, deren Komponisten schon vor mehr als
70 Jahren verstorben sind.Muss ich hier dennoch Gema-Gebühren
bezahlen…

Paradoxerweise ja, jede öffentliche Aufführung von Musik ist bei der GEMA erstmal meldepflichtig. Für nicht geschützte Werke gibt es aber Abzüge bei der Berechnung, die Kosten dürften also nicht allzu hoch sein.

Am besten vor der Aufführung mal bei der GEMA selber anfragen, damit es keine Überraschungen gibt. Adresse siehe hier: http://www.gema.de

Grüße
Wolfgang

Quatsch. Nach der 70-Jahres-Frist haben Erben keine Ansprüche mehr.

W.

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Am besten vor der Aufführung mal bei der GEMA selber anfragen,
damit es keine Überraschungen gibt. Adresse siehe hier:
http://www.gema.de

Grüße
Wolfgang

Gute Idee, vielen Dank für den Hinweis

im Normalfall ja, denn die Ausführenden haben auch Rechte.

Da is aber nicht die GEMA zuständig, sondern die GVL, sofern die Musik „aus der Retorte“ ist. Die GEMA macht zwar das Inkasso für die GVL, aber ich würde da lieber DORT nachfragen!

LG

Florian

Hi Wolfgang!

Paradoxerweise ja, jede öffentliche Aufführung von Musik ist
bei der GEMA erstmal meldepflichtig. Für nicht geschützte
Werke gibt es aber Abzüge bei der Berechnung, die Kosten
dürften also nicht allzu hoch sein.

Das ist so falsch! Bei einer reinen Aufführung von Stücken deren Urheber bereits mehr als 70 Jahre tod sind fällt auf keinen Fall GEMA an! Ob es beim Abspielen der CDs eine GVL-Abgabe gibt, die die GEMA dann eintriebt (die GEMA macht das Inkasso für die GVL) entzieht sich meines Wissens, wäre mir aber neu!

Ich würde bei „meiner“ GEMA-Bezirksdirektion anrufen und bei der GVL nachfragen, das sollte helfen.

LG

Florian