GEMA Gebühren

Hallo liebe „Wisser“,

Ich möchte eine Veranstaltung organisieren (2Bands)
und müsste dafür mind. 160 Euro an die GEMA abdrücken.
Da es sich um meine erste (und hoffentlich nicht letzte)
Veranstaltung handelt, möchte ich das finanzielle Risiko
möglichst niedrig halten.
Das Repertoire der Bands besteht aus frei interpretierten
traditionellen Stücken, welches von der GEMA mittels einer
„Musikfolge für eine Einzelveranstaltung“ bestätigt sein
wird.
Probleme macht die aufgelegte Musik zwischen, und nach den
Bands. Eine Möglichkeit die hierfür anfallenden Gebühren
zu umgehen, dachte ich, könnte eine Art Direktabrechnung mit
dem Urheber eines Tonträgers (der persönlch Bekannt ist) sein.
Da er Österreicher ist, iat er bei der AKM in Österreich gemeldet.
Bei zahlreichen Telefonaten mit der GEMA bin ich auf keine
Möglichkeit gekommen, die GEMA-Gebühren zu umgehen, wenn der
Urheber bzw. der Tonträger auch nur bei irgendeiner Verwertungsgesellschaft (welche in Deutschland ja durch die GEMA vertreten werden) gemeldet ist.

Kann mir da jemand weterhelfen?

MfG
Max Renassger

Warum holst du dir nicht die Demos von den Bands und lässt diese auflegen?
Eine Direktabrechnung mit dem Künstler ist meines Wissens nach nicht möglich.

Kann mir da jemand weterhelfen?

MfG
Max Renassger

Hallo Max,

das Problem ist, dass zwischen Auroren und GEMA Vertäge bestehen und es aus verständlichen Gründen nicht zu organisieren ist, ständig irgendwelche Ausnahmeregelungen zu vereinbaren.

Da kann die GEMA gar nichts machen, denn sie ist den Autoren gegenüber zum Inkasso vertraglich verpflichtet.

Grüße
Capman42

zu GEMA Gebühren
Danke für euere schnelle Antwort,
leider ist meine neugier noch nicht gestillt

Capman42:
„das Problem ist, dass zwischen Auroren und GEMA Vertäge
bestehen und es aus verständlichen Gründen nicht zu
organisieren ist, ständig irgendwelche Ausnahmeregelungen zu
vereinbaren.
Da kann die GEMA gar nichts machen, denn sie ist den Autoren
gegenüber zum Inkasso vertraglich verpflichtet.“

Persönlich finde ich, dass es sehrwohl (mit dem richtigen erstellten Formular) nicht schwer wäre, diverse Ausnahmeregelungen zu treffen. (Allerdings könnte dieses ja die GEMA finanziell belasten…)

Wieso kann der Autor, aus persönlichen Gründen, nicht, für diese Veranstaltung, die GEMA von ihrer Verwertungspflicht befreien? Da muss man doch im Punkto Aufführungsrecht den Vertrag nochmals durchleuchten.
Wenn der Urheber, entweder aus freien Gründen, oder zu Werbezwecken, sein Produkt selbst verwerten wollte, müsste ihn doch das Uheberrechtsgesetz (§ 12. Veröffentlichungsrecht), ungeachtet anderer geschlossener Verträge mit Verwertungsgesellschaften, dazu berechtigen.

gitarrejoern:
„Warum holst du dir nicht die Demos von den Bands und lässt diese auflegen?
Eine Direktabrechnung mit dem Künstler ist meines Wissens nach nicht möglich.“

Meinst du dass Demos nicht von der GEMA geschützt werden? wäre unlogisch… Ich könnte höchstens CDs von Bands suchten, die nicht bei der GEMA gemeldet sind…

Also ihr seht, ganz so leicht ist es nicht. Die GEMA hält eine Monopolstellung, und gibt keine Mgl an (oder lässt keine), eine von ihr unabhängige Verrechnung durchzuführen. Dabei ist es doch die Hauptaufgabe der GEMA, Künstler vor einem MISSBRAUCH des UrhG zu SCHÜTZEN. Der Künstler muss doch, sofern er in der Lage ist, sich selbst vertreten dürfen…

Wie kommt man da weiter?

Danke
Max

Hallo Max,

„das Problem ist, dass zwischen Auroren und GEMA Vertäge
bestehen und es aus verständlichen Gründen nicht zu
organisieren ist, ständig irgendwelche Ausnahmeregelungen zu
vereinbaren.
Da kann die GEMA gar nichts machen, denn sie ist den Autoren
gegenüber zum Inkasso vertraglich verpflichtet.“

Persönlich finde ich, dass es sehrwohl (mit dem richtigen

erstellten Formular) nicht schwer wäre, diverse
Ausnahmeregelungen zu treffen. (Allerdings könnte dieses ja
die GEMA finanziell belasten…)

Du solltest die betroffenen Autoren ansprechen, sich bei der GEMA für Deine Veranstaltung eine Ausnahmeregelung zu beschaffen.
Das können nur die. Du als Veranstalter kannst nicht im Namen der Autoren verhandeln.

Wieso kann der Autor, aus persönlichen Gründen, nicht, für
diese Veranstaltung, die GEMA von ihrer Verwertungspflicht
befreien? Da muss man doch im Punkto Aufführungsrecht den
Vertrag nochmals durchleuchten.
Wenn der Urheber, entweder aus freien Gründen, oder zu
Werbezwecken, sein Produkt selbst verwerten wollte, müsste ihn
doch das Uheberrechtsgesetz (§ 12. Veröffentlichungsrecht),
ungeachtet anderer geschlossener Verträge mit
Verwertungsgesellschaften, dazu berechtigen.

Also: Vertrag ist Vertrag. Und wenn Deine Autoren ihre Titel bei der GEMA gemeldet haben, ist diese beauftragt, alle dem Autoren zustehenden Gelder einzusammeln.
Für Promo-Cds und Ähnliches gewährt die GEMA ohnehin günstige Sätze.

Eine Direktabrechnung mit dem Künstler ist meines Wissens nach
nicht möglich."

Doch, wenn die Musik „gemafrei“ ist. Kein Problem.

Meinst du dass Demos nicht von der GEMA geschützt werden? wäre
unlogisch… Ich könnte höchstens CDs von Bands suchten, die
nicht bei der GEMA gemeldet sind…

Genau!

Also ihr seht, ganz so leicht ist es nicht. Die GEMA hält eine
Monopolstellung, und gibt keine Mgl an (oder lässt keine),
eine von ihr unabhängige Verrechnung durchzuführen. Dabei ist
es doch die Hauptaufgabe der GEMA, Künstler vor einem
MISSBRAUCH des UrhG zu SCHÜTZEN.

Da irrst Du Dich!
Die GEMA ist in erster Linie eine Verwertungs- bzw. Inkassogesellschaft im Auftrag der Autoren.
Die Möglichkeit zum Urheberrechtsschutz ergibt sich quasi als Nebeneffekt aus der administrativen Arbeit der GEMA.

Der Künstler muss doch, sofern er in der Lage ist, sich selbst vertreten dürfen…

Das darf er auch, sollte aber seine Werke dann nicht der GEMA anvertrauen.

Grüße
capman42

Hallo liebe „Wisser“,

Ich möchte eine Veranstaltung organisieren (2Bands)
und müsste dafür mind. 160 Euro an die GEMA abdrücken.

Hallo Max, kleiner Tipp noch: Für ein Konzert ist weniger Gema fällig als für eine Veranstaltung mit Musik aus der Konserve. 160,- ist eh harmlos… Und wie egsagt, im Zweifelsfall Musiker aussuchen, die nicht bei der Gema sind.

doscho