Hallo,
ich bin im Vorstand eines Frauenchors und wir singen meistens nur für uns. Zwei mal im Jahr machen wir ein mini Konzert für unsere Freunde, ohne das zu bewerben. Da singen wir so fünfzehn Lieder und gehen dann wieder auseinander. Also keine große Sache.
Meine Frage: müssen wir das bei der Gema anmelden? Wenn ja und wir haben das bisher nicht gemacht, kann das geahndet werden, auch rückwirkend? Und wie hoch sind die Strafen in etwa? Wir sind kein eingetragener Verein. Muss ich trotzdem als Vorsitzende für solche Fälle haften?
Hallo!
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Im Prinzip müssen GEMA-Gebühren für alle Werke bezahlt werden, deren Schöpfer (Komponist, Schriftsteller etc.) noch nicht mindestens 70 Jahre tot ist.
In diesem speziellen Falle ist die Frage, ob es sich überhaupt um öffentliche Konzerte handelt. Nur dann ist auch GEMA fällig.
Wenn aber öffentlich: Ja, es haftet im Zweifel der Chorleiter und es gibt auch rückwirkend Strafen…
Evtl. mal beim nächsten Referat für Kirchenmusik (Diözese) erkundigen oder notfalls bei der nächsten GEMA-Niederlassung.
Grüße
U. W. Stöger
Darüber würde ich mir nicht so große gedanken machen, wenn ihr nur für eure freunde singt und es nicht bewerbt!
Liebe grüße von Gisela
Vorab: Ich bin kein Jurist und kann nur aus meiner eigenen Erfahrung als Chorleiter berichten:
Sofern Stücke vorgetragen werden, deren Rechte von der GEMA verwaltet werden (was zumindest bei Pop, Jazz, Musical etc. quasi immer der Fall ist), müssen öffentliche Aufführungen bei der GEMA angemeldet werden. Der Hintergrund: Ein Komponist, Texter, Arrangeur hat Zeit, Kreativität etc. in ein Werk investiert. Wenn jemand anderes (z.B. ein Chor) das Stück aufführt und davon profitiert, sei es durch Eintrittsgelder, Werbung für zukünftige Veranstaltungen etc., soll der Schöpfer des Werkes auch was davon haben.
Sobald ein Konzert öffentlich angekündigt wird, erfährt die GEMA davon und meldet sich früher oder später (bzw. wenn in der Presse darüber berichtet wird). Wurde ein Konzert nicht angemeldet, wird ein höherer Kostensatz berechnet, ich glaube es ist das doppelte des normalen Satzes, bin aber nicht sicher.
Die Höhe der Kosten hängt von vielen Faktoren ab: Größe des Saals, Höhe des Eintrittsgeldes, Art der Darbietung (mit Orchester oder ohne) etc.
Ob ein „Singen vor Freunden“ eine öffentliche Veranstaltung darstellt, ist vermutlich eine Ermessenssache.
Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, als Chor Mitglied in einem Chorverband zu sein. I.d.R. gibt es dort Rahmenvereinbarungen mit der GEMA, die dazu führen, dass die Kosten deutlich günstiger werden oder sogar durch eine Pauschalvereinbarung komplett vom Chorverband übernommen werden. Weitere Informationen dazu gibt der Deutsche Chorverband (www.chorverband.de).
Zur Frage der Haftung kann ich nichts sagen, entscheidend ist wahrscheinlich, wer Veranstalter des jeweiligen Konzertes war, vielleicht findet sich hier ja noch ein Jurist der was zur Haftung eines Vorstands im nicht eingetragenen Verein sagen kann.
Hallo Elke Theresia,
im Detail kann ich die Frage leider nicht beantworten, aber schon mal soviel:
a) Für absolute Sicherheit einfach die GEMA selbst kontaktieren - die Sachbearbeiter sind sehr freundlich.
b) Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass keine Gebühren anfallen, wenn kein Eintritt und auch kein öffentliches Konzert, wo jeder kommen kann (ihr ladet ja wohl nur bestimmte Leute ein).
c) Zur Frage der Haftung: Es ist der Chorleiter, der haftet - ansonsten derjenige, der für die Veranstaltung verantwortlich ist.
Ich finde jedoch, dass meine Antworten einfach zu schwammig sind und empfehle dir, wirklich mit den Experten der GEMA zu sprechen.
Liebe Grüße von elkeaufdemberg
Hallo,
zunächst mal muss ich der Form halber sagen, dass ich natürlich keine Rechtsberatung geben kann und das Folgende nur meine Meinung ist usw.
Nun zu der Frage, zunächst die Theorie: Grundsätzlich muss jedes Konzert bei der GEMA angemeldet werden, um im Zweifelsfall eine Gebührenfreistellung zu bekommen. Bei Konzerten, deren Zuhörer in direkter persönlicher Beziehung zum Veranstalter stehen (sprich: Freunde der Band), wird i.d.R. keine Gebühr fällig. Sollten die Freunde aber weitere Freunde mitbringen können, ist es bereits ein öffentliches Konzert und muss angemeldet werden.
Eine rückwirkende Gebührenforderung ist möglich und dann (soweit ich gehört habe) doppelt so hoch wie die normale Gebühr (die von den Stücken, der Raumgröße und der Höhe des Eintritts abhängt). Bei der Haftungsfrage bin ich mir nicht sicher, aber da Ihr kein Verein seid, haftet Ihr vermutlich alle (anteilig), bei einem Verein haftet bei grobfahrlässigem Verhalten (Handeln wider besseren Wissens) der Vorstand auch persönlich.
Nun zur Praxis: Ich persönlich halte das Nicht-Anmelden von *nicht-kommerziellen-oder sonstwie gewinnorientierten* Veranstaltungen für ein Kavaliersdelikt.
Natürlich ist es möglich, bei einer unangemeldeten Veranstaltung belangt zu werden, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering und da die Strafe überschaubar ist, kann man das Risiko durchaus eingehen. Je mehr Außenwerbung Ihr macht, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Außendienstmitarbeiter der GEMA auf Euch aufmerksam wird. Aber davon gibt es nun auch nicht so viele, dass sie jede Kleinkunstgruppe verfolgen können.
Natürlich weiß man es nie und das Risiko müsst Ihr abwägen. Aber die Monetarisierung von kulturellem Engagement, sprich: das Gängeln (Anmeldepflicht) und Schröpfen (Gebühren sind fällig, auch wenn kein Eintritt genommen wird) von Hobby-Künstlern (ohne Gewinnabsicht), halte ich für eine miese und nicht unterstützenswerte Praxis, bei deren Übertretung man zumindest kein schlechtes Gewissen haben muss. Das aber ist meine persönliche Meinung.
Hallo Elke Theresia,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Denn mein Chor ist auch kein Verein, wir diskutieren das gerade um genau solche Sachen zu klären, wie du es ansprichst.
Ich glaube, der Veranstalter von Konzerten (ihr) ist immer verpflichtet, das Konzert bei der Gema anzumelden. Wir machen das auch nicht immer und ich weiß nicht, ob die rückwirkend was machen können. Viel Glück!
pinc
liebe elke,
leider kann ich dir diese frage nicht beantworten. normalerweise muss alles was öffentlich vorgetragen wird bei der gema gemeldet werden und entsprechend gebühren entrichtet, außer es läuft über größere organisationen (z.b. kirche), da reicht es wohl, wenn man die infos hinschickt.
aber das ist alles mehr halbwissen. sorry.
mfg
lysann