bei meiner Hochzeit werden abends ca. 70-80 Leute in einer
Wirtschaft zusammensitzen und zu Musik von CD tanzen. Nun zwei
Fragen:
Bin ich verpflichtet, an die GEMA Gebühren zu bezahlen?
Das ist eine Privatfeier, also eine geschlossene Veranstaltung, da hat die GEMA nichts zu melden.
Was anderes wäre es nur, wenn der musikalische Teil deiner Hochzeit für alle Besucher der Wirtschaft offen stünde. In diesem Fall würde ich allerdings erstmal den Gastwirt in der Verantwortung sehen, die Veranstaltung mit der GEMA abzurechnen.
Ist es in Ordnung, wenn ich CDs mit Titeln von
verschiedenen CDs brenne, um so gleich tanzfähige Sampler zu
haben?
Die 2. Frage hat nichts mit der GEMA zu tun, sondern mit dem Urheberrecht.
Du darfst Musik-CDs brennen, solange du erstens keinen Kopierschutz dabei knackst und du zweitens keine Rechte Dritter verletzt. In Deutschland gibt es das Recht auf Privatkopien. Was als Privatkopie zählt ist im Einzelfall durchaus umstritten, aber solange du lediglich Tonträger, die du sowieso selbst besitzt und rechtmäßig erworben hast, in einer neuen Zusammenstellung brennst und diese Kopien auch hinterher in deinem Privatbesitz bleiben (du sie also nicht meistbietend unter deinen Hochzeitsgästen versteigerst), hast du sicher keine Probleme zu befürchten.
Danke für Eure Antworten
Hallo Wolfgang und Edison,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte Angst, gleich nach der Hochzeit festgenommen werden, aber wenn das privat in Ordnung ist, habe ich wohl nichts zu befürchten .
Nana, du würdest nicht gleich festgenommen werden, selbst wenn ein Verstoß vorläge, sondern du bekämst eine saftige Rechnung…
Übrigens wäre da noch was zu beachten:
Laut einem Urteil vor dem Landgericht Kiel müssen die Fenster geschlossen bleiben. Ansonsten ermöglicht der Veranstalter (hier das Hochzeitspaar), dass vorbeigehende Passanten die Musik hören könnten, was wiederum die Privatfeier zu einer öffentlichen Feier macht, da nützen auch die Einladungskarten nix mehr…
Somit hat eine Hochzeitsfeier 20.000 DM mehr gekostet als geplant (GEMA 11.000 DM + Prozesskosten)
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Laut einem Urteil vor dem Landgericht Kiel müssen die Fenster geschlossen bleiben.
Na, dann kann ich ja nur mal hoffen, dass es ein lauer Mai-Abend wird - wobei ich mir ja kaum vorstellen kann, dass sich etwaige Passanten mehr für unsere Musik interessieren als für das, was im Radio läuft. Aber gut, dass Du mich darauf hingewiesen hast.