GEMA Gebühren für Hörproben auf Internetseiten

Muss man für Hörproben von ca. 45 sek. auf öffentlichen Internetseiten GEMA Gebühren zahlen? Es geht hier speziell um die Seite eines Chores, der nicht dem Chorverband angehört und Kostproben seiner Stücke auf der eigenen (öffentlich zugänglichen) Homepage veröffentlichen möchte.

Kostproben seiner Stücke

Seiner Stücke?

Hallo Betti,

wenn die Werke bei der GEMA angemeldet sind, dann muss man auch GEMA-Gebühren dafür zahlen. Selbst für die eigenen Lieder.

Gruß!

Horst

Hallo,

soweit mir aus meiner musikalischen Vergangenheit bekannt ist, sind Hörproben bis 50 Sekunden von der GEMA-Gebühr befreit, sofern dadurch nicht das komplette Werk oder ein eigenständiger Teil (z.B. einzelner Satz) wiedergegeben wird.
Das ist dann aber trotzdem bei der GEMA anzuzeigen.

Die GEMA weiß dazu sicher auch viel mehr.

Grüße
vom
Linksabbieger