Gema-Gebühren für Musikbeispiele auf Webseiten

Guten Tag,
als Webdesigner betreuue ich einen Hersteller von Musikinstrumenten, der auf seiner Webseite Musikbeispiele seiner Instrumente von CDs anbieten will, die je ca. 1-3 Minuten dauern sollen.

Ist es notwendig, dafür erst bei der Gema um Genehmigung zu bitten bzw. Gebühren zu bezahlen?

Für Tipps, wie das anzustellen ist, wäre ich sehr dankbar!

Moin,

korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ist die GEMA nicht dazu da, Geld für die Benutzung von Musikstücken ANDERER zu sammeln? Man zahlt GEMA-Gebühren dafür, dass man Musik anderer auf Websites oder in Werbespots verwendet. Dieses Geld fließt dann zurück an die Autoren dieser Musik.

Wenn also Dein Hersteller SEINE Instrumente selber spielt und das auf CD aufzeichnet, wofür sollte er GEMA-Gebühren bezahlen? Es ist doch sein geistiges Eigentum.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Wenn also Dein Hersteller SEINE Instrumente selber spielt und
das auf CD aufzeichnet, wofür sollte er GEMA-Gebühren
bezahlen? Es ist doch sein geistiges Eigentum.

Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Manfred
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung.
(Dieser Satz steht hier, um … ihr wisst schon.)

Hallöchen.

Also wenn mein Vor-Vorredner und ich das richtig verstanden haben,
erstellst du für den Herrn mit den Instrumenten eine Webseite
und er stellt dir seine Musik zur Verfügung.

Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten
sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte
abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Aber auch nur dann, wenn es ein Künstler ist, der bei der GEMA
diese Stücke als gebührenpflichtig angemeldet hat (sozusagen)

Nicht jedes Musikstück ist gleich Gemapflichtig,
gibt ja auch gemafreie musik.

( Beispiel http://www.gemafreie-welten.de/ )

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche
Meinung.

Same… Weisse bescheid. :smile:

Gruß,
Stefan

Hallo Stefan,

Also wenn mein Vor-Vorredner und ich das richtig verstanden
haben,
erstellst du für den Herrn mit den Instrumenten eine Webseite
und er stellt dir seine Musik zur Verfügung.

Nö. Nicht ich sondern nick, der UP.

Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten
sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte
abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Aber auch nur dann, wenn es ein Künstler ist, der bei der GEMA
diese Stücke als gebührenpflichtig angemeldet hat (sozusagen)

Das bedeutet noch lange nicht, dass man die Stücke einfach so verwenden kann. Die Rechte sind immer noch beim Künstler.

Nicht jedes Musikstück ist gleich Gemapflichtig,
gibt ja auch gemafreie musik.

Das ist richtig. Kann aber trotzdem was kosten. Einfach so verwenden „is nich“.

( Beispiel http://www.gemafreie-welten.de/ )

Da kann man Musik kaufen.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche
Meinung.

Same… Weisse bescheid. :smile:

Noch einmal.

Manfred

Hallo Efchen,

danke für die schnelle Antwort!

Nein, kleines Mißverständnis: der Hersteller spielt seine Instrumente zwar zum teil sogar selbst, aber die Musikbeispiele stammen von Kauf-CDs, sind also professionelle Produktionen!

Viele Grüße!

Hallo nochmal,
danke für eure Stellungnahmen, aber ich fürchte, meine Frage war etwas mißverständlich formuliert.

Es ist so, dass die Musik von CDs stammt, die professionelle Produktionen sind und normal im Handel erhältlich. Auf den Aufnahmen sind eben Instrumente des Kunden zu hören oder er hat bei den Aufnahmen sogar selbst mitgespielt, als Musiker auf seinem Instrument. Die Musik ist Frühklassik bis Romantik, also nichts selbst komponiertes :wink:

Der Kunde vertreibt die CDs auch teils selbst im Laden.

Die Frage ist, reicht es, bei der jeweiligen Produktionsfirma/dem Label der CD um Erlaubnis zu fragen, oder sind (unabhängig davon) dennoch GEMA-Gebühren fällig? Es handelt sich außerdem wie gesagt um kurze Ausschnitte, Tonbeispiele, also nicht um ganze Stücke oder Tracks der CDs.

Danke nochmal!

Hallo,
ich hoffe ug link funktioniert

Bitte vor anklicken hinsetzen, damit es niemanden ‚vom Stuhl haut‘

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknut…

LG

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