Guten Tag,
als Webdesigner betreuue ich einen Hersteller von Musikinstrumenten, der auf seiner Webseite Musikbeispiele seiner Instrumente von CDs anbieten will, die je ca. 1-3 Minuten dauern sollen.
Ist es notwendig, dafür erst bei der Gema um Genehmigung zu bitten bzw. Gebühren zu bezahlen?
Für Tipps, wie das anzustellen ist, wäre ich sehr dankbar!
korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ist die GEMA nicht dazu da, Geld für die Benutzung von Musikstücken ANDERER zu sammeln? Man zahlt GEMA-Gebühren dafür, dass man Musik anderer auf Websites oder in Werbespots verwendet. Dieses Geld fließt dann zurück an die Autoren dieser Musik.
Wenn also Dein Hersteller SEINE Instrumente selber spielt und das auf CD aufzeichnet, wofür sollte er GEMA-Gebühren bezahlen? Es ist doch sein geistiges Eigentum.
Wenn also Dein Hersteller SEINE Instrumente selber spielt und
das auf CD aufzeichnet, wofür sollte er GEMA-Gebühren
bezahlen? Es ist doch sein geistiges Eigentum.
Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Manfred
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung.
(Dieser Satz steht hier, um … ihr wisst schon.)
Also wenn mein Vor-Vorredner und ich das richtig verstanden haben,
erstellst du für den Herrn mit den Instrumenten eine Webseite
und er stellt dir seine Musik zur Verfügung.
Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten
sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte
abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Aber auch nur dann, wenn es ein Künstler ist, der bei der GEMA
diese Stücke als gebührenpflichtig angemeldet hat (sozusagen)
Nicht jedes Musikstück ist gleich Gemapflichtig,
gibt ja auch gemafreie musik.
Also wenn mein Vor-Vorredner und ich das richtig verstanden
haben,
erstellst du für den Herrn mit den Instrumenten eine Webseite
und er stellt dir seine Musik zur Verfügung.
Nö. Nicht ich sondern nick, der UP.
Nur, wenn er die Musik auch selbst komponiert hat. Ansonsten
sind Gebühren fällig. Aber dann auch nur, wenn die Rechte
abgelaufen sind, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Aber auch nur dann, wenn es ein Künstler ist, der bei der GEMA
diese Stücke als gebührenpflichtig angemeldet hat (sozusagen)
Das bedeutet noch lange nicht, dass man die Stücke einfach so verwenden kann. Die Rechte sind immer noch beim Künstler.
Nicht jedes Musikstück ist gleich Gemapflichtig,
gibt ja auch gemafreie musik.
Das ist richtig. Kann aber trotzdem was kosten. Einfach so verwenden „is nich“.
Nein, kleines Mißverständnis: der Hersteller spielt seine Instrumente zwar zum teil sogar selbst, aber die Musikbeispiele stammen von Kauf-CDs, sind also professionelle Produktionen!
Hallo nochmal,
danke für eure Stellungnahmen, aber ich fürchte, meine Frage war etwas mißverständlich formuliert.
Es ist so, dass die Musik von CDs stammt, die professionelle Produktionen sind und normal im Handel erhältlich. Auf den Aufnahmen sind eben Instrumente des Kunden zu hören oder er hat bei den Aufnahmen sogar selbst mitgespielt, als Musiker auf seinem Instrument. Die Musik ist Frühklassik bis Romantik, also nichts selbst komponiertes
Der Kunde vertreibt die CDs auch teils selbst im Laden.
Die Frage ist, reicht es, bei der jeweiligen Produktionsfirma/dem Label der CD um Erlaubnis zu fragen, oder sind (unabhängig davon) dennoch GEMA-Gebühren fällig? Es handelt sich außerdem wie gesagt um kurze Ausschnitte, Tonbeispiele, also nicht um ganze Stücke oder Tracks der CDs.