Hallo,
angenommen, eine Person möchte mit Freunden abends nach der Arbeit noch 1-2 Stunden im nahe gelegenen Park verbringen. Da alle Freunde Tänzer sind, soll die Lieblingsmusik laufen und auch dazu getanzt werden. Macht sich die Gruppe bzw. der Einladende damit strafbar, wenn er dies nicht irgendwo als Veranstaltung anmeldet? Auf der GEMA-Seite steht, es müssen keine GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn es sich bei den Teilnehmern ausschließlich um Freunde bzw. Verwandte handelt. Die direkt eingeladenen Leute würden dies erfüllen. Nun können im Park aber natürlich auch Passanten, die vorbeikommen, die Musik hören. Erfüllt die beschriebene Situation also noch die Bedingungen für eine Privat-Party oder nicht?
Gruß und Danke!
Hi,
GEMA-Gebühren müssen nur gezahlt werden, wenn die Musik für Gewerbe genutzt wird (Disco, Bar, Fahrstuhl, Kneipe, Filmmusik, Radio). Bei Privat-Feiern wird -normalerweise- kein Geld eingenommen, was dann logischerweise auch nicht durch die Musik verursacht wurde, also muss nichts gezahlt werden, weil nichts eingenommen wurde. Hoffe die Antwort hilft.
Gruß
Posaunenhuper
P.S.: „Fahrstuhl“ war ein Witz… ha ha -_-
Hallo,
Die direkt eingeladenen Leute würden dies erfüllen. Nun können im Park aber natürlich auch Passanten, die vorbeikommen,
ohne Jurist zu sein, würde ich das für eine öffentliche Aufführung halten. Es macht auch sicherlich einen Unterschied, ob die Musik in einem geschlossenen Raum gespielt und von vorbeigehenden Passanten gehört wird, oder ob ich sie unter freiem Himmel abspiele und sie damit grundsätzlich jedem zugänglich ist.
Gruß
Nordlicht.
GEMA-Gebühren müssen nur gezahlt werden, wenn die Musik für
Gewerbe genutzt wird (Disco, Bar, Fahrstuhl, Kneipe,
Filmmusik, Radio).
das ist falsch, wie ein blick ins gesetz (http://dejure.org/gesetze/UrhG/52.html) dir gezeigt hätte. zitat: „Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.“
findest du deine antwort jetzt immer noch hilfreich?
ohne Jurist zu sein, würde ich das für eine öffentliche
Aufführung halten.
kommt halt auch drauf an, wie viele leute da vorbei kommen. wenn das ganze mitten im wald ist und nur ein halbes dutzend passanten da sind, ist das was anderes als im stadtpark mit einem haufen zuschauer drumrum. in §15 urhg (http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html) steht: „Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.“ 6 sind keine mehrzahl, 30 aber bestimmt.
interessant vielleicht dazu: http://www.schutt-waetke.de/archiv/einzelansicht/dat…
allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand zum meckern kommt, wenn das ganze offensichtlich privat auf der öffentlichen spielwiese im stadtpark stattfindet. wenn natürlich ein hut rumgeht oder die zuschauer erwünscht erscheinen, mag das wieder ganz anders aussehen.
Hallo
ohne Jurist zu sein, würde ich das für eine öffentliche Aufführung halten. Es macht auch sicherlich einen Unterschied, ob die Musik in einem geschlossenen Raum gespielt und von vorbeigehenden Passanten gehört wird, oder ob ich sie unter freiem Himmel abspiele und sie damit grundsätzlich jedem zugänglich ist.
https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-li…
Es scheint so, dass sogar derjenige Gema-Gebühren bezahlen müsste, der die Musik in seinem Auto so laut stellt, dass sie jeder hören kann. 
Viele Grüße
hallo
https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-li…
Es scheint so, dass sogar derjenige Gema-Gebühren bezahlen
müsste, der die Musik in seinem Auto so laut stellt, dass sie
jeder hören kann. 
wirklich ?
Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
das klingt ja eher danach als seie es egal wer „mithört“ und somit wäre auch der fall im park in ordnung, oder ?
aber gut - die meisten die in ihrem auto die musik laut stellen sind sicher der meinung dass die musik die SIE gerne hören für ALLE bestimmt ist . . .
wir sollten von solchen leuten gema einfordern 
grüße
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Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von
Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist." 6 sind keine
mehrzahl, 30 aber bestimmt.
Da die Musik aber gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, sondern nur für die
privaten Partygäste spielt das gerade gar keine Rolle.
Der Plem
Hallo
Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine
Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ja, wenn man nur den ersten Satz liest, dann scheint es eindeutig zu sein.
Aber schon der zweite Satz relativiert das ganze wieder, wenn ich ihn halbwegs richtig verstehe:
„Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Na ja, so eindeutig finde ich das nicht, aber immerhin scheint es da auszureichen, dass einem das Werk wahrnehmbar gemacht wird. D. h. ganz genau genommen verstehe ich das so, dass eine Veranstaltung öffentlich ist, wenn ich da teilnehmen kann, obwohl ich keinen kenne. Wenn ich und alle anderen möglichen Teilnehmer aber mit irgendeinem bekannt bin, der in irgendeiner Weise die Musik mithören können (also auch Passanten, die die laute Musik mithören), dann ist die Veranstaltung nicht öffentlich. -
aber gut - die meisten die in ihrem auto die musik laut stellen sind sicher der meinung dass die musik die SIE gerne hören für ALLE bestimmt ist . . .
wir sollten von solchen leuten gema einfordern 
Genau!
Viele Grüße
Hallo,
Es scheint so, dass sogar derjenige Gema-Gebühren bezahlen
müsste, der die Musik in seinem Auto so laut stellt, dass sie
jeder hören kann. 
In Deutschland gibt es immer irgend einen, der aus irgend einem Anlass irgend welche Gebühren für Nichtstun absaugen will:wink:
„Gebührensauger“ halt…
Gruß:
Manni