Guten Tag, Ich mache momentan ein Schulprojekt in dem ich eine Homapage für unseren Schulchor erstelle. Nun möchte unser Chor Klangproben von ca. 30sec. länge auf der Homepage präsentieren!
Meine Frage ist ob es rechtlich i.O. ist oder ob man Gebühren dafür bezahlen muss? Zahlt die Schule, vielleicht schon eine GEMA Grundgebühr in der das enthalten ist?!
Freu mich auf eure Antworten und vielen Dank im vorraus!
Schulen sind zwar durch das urheberrecht priviligiert und die meisten Schulen zahlen auch per Pauschalvertrag GEMA-Gebühren für Schulveranstaltungen, aber die Internetseite fällt weder unter das eine noch unter das andere.
Wenn also GEMA-pflichtige Stücke benutzt werden, fällt auch eine Gebühr an. Am besten vorab bei der GEMA selbst über die Höhe erkundigen erkundigen. (Länge der Musikstücke ist hierbei wichtig!)