GEMA-Gebührenanfrage

Müssen öffentlich vorgetragene Musikstücke grundsätzlich bei der GEMA angemeldet werden?
Auch wenn es sich um veraltetes Liedgut, wie
Oldies, Trinklieder oder Weihnachtslieder geht, bei denen der Komponist oder Interpret gar nicht mehr ermittelbar ist?
Für den Vortrag soll kein Geld verlangt werden.
Es geht nur um allgemeine Unterhaltung.
Müssen die Titel einzeln aufgeführt werden oder umfasst evtl. eine Pauschale die Verpflichtung?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wer kann mir einen Rat geben?

Da ich selbst aus Österreich komme kann ich dir nicht alles beantworten.

Prinzipiell gilt: Lieder deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind gelten als gemeinfreie Lieder und können ohne Porbleme und Kosten umgeschrieben, vorgeführt, usw. werden.

In Ö ist es so, dass der Veranstalter verpflichtet ist seinen Event bei der AKM (österreichsiche Gema) zu melden. Je nach Art der Veranstaltung gibt es da entweder Pauschalregelungen oder es wird pro Event abgerechnet. Weiters ist entscheidend wieviel Besucher kommen werden, usw. - es ist also schwer da etwas fixes zu Sagen. Bei einer Vereinsinternen Feier zum Beispiel denke ich, muss man so etwas gar nicht anmelden… Ich bin mir da aber leider auch nicht ganz sicher.
Wenn du eine Spielliest abgegeben musst, musst du jeden einzelenen Interpreten anführen, damit diese, bzw. deren Erben oder Rechteinhaber auch zu den Tantiemen kommen.

Am besten mal direkt bei der Gema unverbindlich anfragen.

Hier findest du übrigens etliche gemeinfreie Weihnachtslieder und Volkslieder:
http://www.liedertexteundnoten.com/