GEMA - in welchen Fällen?

Hallo!
"Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Der Begriff der Öffentlichkeit ist demzufolge nach dem Urheberrechtsgesetz sehr weit gefasst. " Zitat von der GEMA-Website.

Nehmen wir Musikschüler an, die einen Saal mieten, um sich einmal auf der Bühne auszuprobieren. Der Lehrer spielt Klavier, das Publikum besteht aus Familie, Freunden, den anderen Schülern, aber sollte jemand Fremdes zufällig vorbeikommen und den Kopf zur Tür hereinstecken, würde man ihn nicht abweisen. Es wird keine Werbung betrieben, kein Eintritt verlangt. Entspricht das der obigen Definition? Und wenn man ein in diesem Rahmen aufgezeichnetes Musikstück nun auf einer Webseite veröffentlichen würde? Dafür müsste GEMA bezahlt werden?
Gruß,
Eva

Hallo,
wenn die Musik veröffentlicht wird, muß auf jeden Fall GEMA bezahlt werden.
Es sei denn, es ist klassische Musik, wie Mozart, Beethoven etc.

Da es sich nicht um eine Familienfeier handelt, wäre ich da vorsichtig.
Die GEMA ist nicht zimperlich in der Auslegung der Bestimmungen - das haben wir früher mal bei einer Klassenfeier erlebt.
Am besten bei der GEMA selbst erfragen.

Gruß Heinz

Hallo, Heinz,
komme erst jetzt zum Antworten - sorry.

Wie sieht es denn bei YouTube aus? Habe im Netz gestöbert und mir scheint, die haben sich mit der GEMA geeinigt und man kann ein Musikstück dort veröffentlichen, ohne böse Folgen befürchten zu müssen. Zum Beispiel, wenn jemand von seiner beruflichen Webseite dorthin verlinken möchte, um seine Stimme und sein Interpretationsvermögen zu präsentieren.

Gruß,
Eva

https://www.youtube.com/results?search_query=neandertaler+lied
Zum Beispiel musste für all diese Videos GEMA bezahlt werden? Der Komponist ist 1972 gestorben, Hanne Wieder hat das Lied für ein Album 1964 aufgenommen, seither kreist es durch professionelle und amateurhafte Darbietungen.