Hallo !!
Also ich hab’ da mal eine Frage. Es geht um die sogenannte Beschallung von öffentlichen Räumen, oder wie das auch immer heißt. Laut Gesetzgeber sind ja die Gebühren in verschiedene Kategorien eingeteilt. Aber meine scheint nicht gelistet zu sein. Ich möchte für meinen kleinen Laden als Hintergrundmusik die Musik eines Videospiels laufen lassen. Muss ich dann trotzdem etwas an die GEMA entrichten ?
Danke + Grüße
Hallo,
frag doch direkt bei der für dich zuständigen GEMA-Bezirksdirektion nach:
Gruß
Christa
Keine GEMA-Gebührenpflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp&nid=jnachr-JUNA150601392
Geht in die Richtung …
Gruß
Black Eddy