Ich habe nun das Internet durchforstet und nach ca. 30 Minuten suchen habe ich nur gefährliches Halbwissen gefunden. Daher würde ich gerne mal die Frage hier weiterleiten. Dabei geht es speziell um das Thema Livestreaming auf „www.twitch.tv“
Twitch TV ist ein Livestreamanbieter von Computerspielen. Also jemand könnte per PC Tetris spielen und das ganze per Streamprogramm dort präsentieren. Quasi eine Art Web TV.
Die eigentliche Frage ist jetzt wie läuft das mit der Musik ab, wenn diese nebenbei läuft?
Generell ist ja jede Veröffentlichung von Musik ein Bruch des Urheberrechtsgesetzt bzw. man muss sich bei der GEMA die entsprechende Lizenz organiseren.
Allerdings gilt das nur in Deutschland.
Twitch.TV ist allerdings ein US Unternehmen mit ihren Sitz in San Fransisco. Gilt die GEMA dann immernoch, wenn der Streamer aus Deutschland sendet?
Was genau ist entscheident? Der Sitz vom Herausgeber der Webseite? Der Sitz des eigentlichen Servers oder der Sitz des Streamers der das ganze quasi über diesen präsentiert?
Schließlich darf man es nicht mit Youtube verwechseln. Auf Youtube kann man sich die Videos immer wieder anschauen. Per Livestream ist es quasi wie im Fernsehen eine einmalige Sache.
Wie sieht momentan die genaue Rechtslage aus?