ich hätte eine Frage zu folgender, fiktiver Situation:
Angenommen, eine Person A möchte selbst produzierte Musikvideos zu
Songs einer Band vertreiben, die kommerziell erfolgreich
ist (Universal Music Group) und zu denen schon Musikvideos
publiziert wurden. Die Band ist einverstanden und möchte den
kommerziellen Vertrieb „alternativer“ Musikclips supporten.
Die Zustimmung der Urheber bestände also schonmal.
[1.] Doch wie ständen die reelen Chancen einer Zweitverwertung?
[2.] Würde es reichen, nur die GEMA-Abgaben abzuführen oder
machten sich die Band und Person A u. Umständen strafbar?
[3.] Wäre es wahrscheinlich, dass exklusive Abkommen zu Verwertungs-
und Nutzungsrechten zw. der Band und dem Label bestehen, die
solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)?
[4.] Mit wem
wären Verhandlungen aufzunehmen und wer hätte die Entscheidungs-
hoheit?
[5.] Würde der GVL in diesem Fall ein Rolle zuteil?
Wie oft stellst du die Frage eigentlich?? So begehrlich wie du auf Antwort hoffst, hättest du schon längst einen Anwalt, die GEMA oder das Plattenlabel fragen können.
Wie oft stellst du die Frage eigentlich?? So begehrlich wie du
auf Antwort hoffst, hättest du schon längst einen Anwalt, die
GEMA oder das Plattenlabel fragen können.
Um genau zu sein: drei Mal. Die GEMA teilte mir mit,
dass sie keine Rechtsberatung leisten könne und verwies
auf die Tarife. Die Anwälte, die ich fragte, wollten
nicht helfen und das Plattenlabel, also Vertigo Be,
ja - das werde ich mal kontaktieren. Nichts für
ungut, aber wenn man in der Prüfungsphase steckt,
hat man manchmal keinen Kopf für einfache Überlegungen.
wenn die Urheber selbst mit im Boot sind und klar ist, dass GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen, dann kommt es doch nur noch darauf an, ob jemand die alleinigen Nutzungsrechte hat. Das sollten die Urheber eigentlich wissen.