Hier mein Schreiben per E-Mail an die GEMA, worauf ich keine Antwort erhielt:
Sehr geehrte Damen und Herren
In Vertretung der *Schulname* möchte ich die Preise für die Kosten einer Veranstaltung erfragen.
Geplant ist ein Amateurfilmwettbewerb an der Schule zu veranstalten. Sollten die von der Schülerschaft selbstgedrehten Filme jedoch GEMA-Pflichtige Musik enthalten wird die Entrüstung einer Gebühr fällig.
Soweit die mir vorliegenden Informationen.
Wie ist die Rechtslage? Dürfen diese Werke, die GEMA-Pflichtige Musik enthalten, ausgestrahlt werden?
Die Vorführung würde, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, lediglich den Schülern und Lehrern zugänglich sein.
Darf Eintritt verlangt werden, oder ist das ganze kostenlos vorzuführen?
Darf bei dieser Vorführung Verpflegung verkauft werden?
Wenn eine Gebühr anfällt, mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bitte nun um Information der „www“ community.
Ich danke vielmals im voraus, freue mich auf Antworten damit die Aufführung nicht ins Wasser fällt.
hast Du an die GEMA in Berlin geschrieben, oder an die
jeweilige zuständige Bezirksdirektion?
Sonst würde ich einfach noch mal schreiben und darauf hinweisen, dass
wenn keine Antwort bis zum ??.??.?? vorliegt, Du davon ausgehst, dass
die Aufführung GEMA-frei ist.
Bestimmt haben Sie den Brief nicht an das richtige Referat geschrieben. Sowas geht schon mal unter. Aber, die GEMA gibt auf der Webseite www.gema.de Antworten auf alle Fragen. Einfach mal unter Musiknutzer nachgucken.
IMHO handelt es sich hier nicht um eine öffentliche Aufführung. Somit ist keine GEMA zu entrichten. Anders sieht das aus, wen die Filme bei YT o.ä ins Netz gestellt werden.
Um Fragen der Futterstellen und Verkauf kümmert sich die GEMA nicht!
Überhaupt sollten Sie die Kirche im Dorf lassen. Sooo schlimm ist die GEMA nun auch nicht.
Gruß
Karin Schlüter
Hier mein Schreiben per E-Mail an die GEMA, worauf ich keine
Antwort erhielt: