Hallo!
Eine Gemeinde hat ihren Immobilienbestand in eine Wohnungsgesellschaft eingebracht und wurde dadurch Gesellschafter. Für eines der vormals gemeindeeigenen Objekte nahm die Gesellschaft einen KfW-Kredit auf, um das Gebäude zu sanieren. Die KfW wollte oder bekam keine Grundbuchsicherung, sondern die Bürgschaft der Gemeinde. Dann folgte entsetzliche Mißwirtschaft in der Wohnungsgesellschaft. Man stand angeblich bestens da, bis plötzlich Insolvenz angemeldet wurde. Die Aufsichtsratsmitglieder (u. a. Bürgermeister der beteiligten Gemeinden) wollten rein nichts bemerkt haben…
Der heutige Sachstand: Die Mieteinnahmen aus dem sanierten Gebäude fließen in die Insolvenzmasse. Der Inso-Verwalter weigert sich aber, davon die Kreditraten an die KfW zu bezahlen. Die KfW nimmt deshalb die Gemeinde aus ihrer Bürgschaft in Anspruch. Das ist für die Gemeinde eine Katastrophe, denn über solche Beträge verfügt der Kämmerer überhaupt nicht.
Betroffen sind mit verschiedenen Objekten etliche Gemeinden. Betroffen sind auch mehrere Banken und Sparkassen. Keiner will vom Sauladen etwas gewußt haben, obwohl alle im Aufsichtsrat saßen. Die Gemeindevertreter sind allesamt zu schlicht gestrickt. Denen kann bei technischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen jeder erzählen, im Himmel sei Jahrmarkt, die merken nichts. Sind eben überwiegend öD-Beschäftigte ohne den geringsten wirtschaftlichen Sachverstand. Die kriegen einfachste Taschenrechneraufgaben nicht auf die Reihe, ohne daß ihnen jemand eine Anweisung gibt, wie man sowas macht… genug ausgekotzt.
Also: Die Einnahmen aus der Immobilie fließen in die Insolvenzmasse und die Gemeinde wird aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen.
Gibt es Möglichkeiten für die Gemeinde, die Zahlung an die Bank zu verweigern oder wenigstens bis Frühjahr nächsten Jahres zu verzögern? Dann nämlich soll die Wohnungsgesellschaft in verkleinertem Rahmen fortgeführt werden, nämlich genau mit den Immobilien, die etwas abwerfen.
Eine Frage zum Schluß: Die Bank (KfW) droht der Gemeinde für den Fall der Nichtzahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an. Wie sehen solche Maßnahmen gegenüber einer Gemeinde rein praktisch aus? Kontenpfändung oder was hat man sich darunter vorzustellen?
Gruß
Wolfgang