Gemeinde in Not

Hallo!

Eine Gemeinde hat ihren Immobilienbestand in eine Wohnungsgesellschaft eingebracht und wurde dadurch Gesellschafter. Für eines der vormals gemeindeeigenen Objekte nahm die Gesellschaft einen KfW-Kredit auf, um das Gebäude zu sanieren. Die KfW wollte oder bekam keine Grundbuchsicherung, sondern die Bürgschaft der Gemeinde. Dann folgte entsetzliche Mißwirtschaft in der Wohnungsgesellschaft. Man stand angeblich bestens da, bis plötzlich Insolvenz angemeldet wurde. Die Aufsichtsratsmitglieder (u. a. Bürgermeister der beteiligten Gemeinden) wollten rein nichts bemerkt haben…

Der heutige Sachstand: Die Mieteinnahmen aus dem sanierten Gebäude fließen in die Insolvenzmasse. Der Inso-Verwalter weigert sich aber, davon die Kreditraten an die KfW zu bezahlen. Die KfW nimmt deshalb die Gemeinde aus ihrer Bürgschaft in Anspruch. Das ist für die Gemeinde eine Katastrophe, denn über solche Beträge verfügt der Kämmerer überhaupt nicht.

Betroffen sind mit verschiedenen Objekten etliche Gemeinden. Betroffen sind auch mehrere Banken und Sparkassen. Keiner will vom Sauladen etwas gewußt haben, obwohl alle im Aufsichtsrat saßen. Die Gemeindevertreter sind allesamt zu schlicht gestrickt. Denen kann bei technischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen jeder erzählen, im Himmel sei Jahrmarkt, die merken nichts. Sind eben überwiegend öD-Beschäftigte ohne den geringsten wirtschaftlichen Sachverstand. Die kriegen einfachste Taschenrechneraufgaben nicht auf die Reihe, ohne daß ihnen jemand eine Anweisung gibt, wie man sowas macht… genug ausgekotzt.

Also: Die Einnahmen aus der Immobilie fließen in die Insolvenzmasse und die Gemeinde wird aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen.

Gibt es Möglichkeiten für die Gemeinde, die Zahlung an die Bank zu verweigern oder wenigstens bis Frühjahr nächsten Jahres zu verzögern? Dann nämlich soll die Wohnungsgesellschaft in verkleinertem Rahmen fortgeführt werden, nämlich genau mit den Immobilien, die etwas abwerfen.

Eine Frage zum Schluß: Die Bank (KfW) droht der Gemeinde für den Fall der Nichtzahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an. Wie sehen solche Maßnahmen gegenüber einer Gemeinde rein praktisch aus? Kontenpfändung oder was hat man sich darunter vorzustellen?

Gruß
Wolfgang

Klingt interessant und nach mehr
Salü Wolfgang

Bisher habe ich Dich immer als Verfechter einer freien Marktwirtschaft verstanden. Warum soll also hier in einem Fall für Miss- und Vetternwirtschaft das Vermögen des Gemeinwesen, nichts anderes ist die KfW, herhalten.

Wie wäre es denn damit, die div. Mitglieder der Aufsichtsräte zur Verantwortung zu ziehen. Wenn sie nur Marionettengelder bezogen haben, dann müssen sie eben für die Folgen ihrer Unfähigkeit zahlen.

Meint Walti

Hallo Walter!

Warum soll also hier in einem Fall
für Miss- und Vetternwirtschaft das Vermögen des Gemeinwesen,
nichts anderes ist die KfW, herhalten.

Nach bisherigem Sachstand muß das Vermögen des Gemeinwesens, nämlich das Vermögen der Gemeinde, herhalten.

Wie wäre es denn damit, die div. Mitglieder der Aufsichtsräte
zur Verantwortung zu ziehen.

Das sehe ich auch so, ist aber im Moment nicht hilfreich. Es bliebe vielleicht Genugtuung, aber das Vermögen der Aufsichtsratsmitglieder wird niemals reichen, den Schaden auch nur ansatzweise zu mildern. Abgesehen davon halte ich es für langwierig und schwierig bis unmöglich, unfähige Aufsichtsräte zur Rechenschaft zu ziehen. Hier kann es zunächst nicht darum gehen, Jahre mit Rechtsstreitigkeiten zu füllen. Hier kann es nur darum gehen, JETZT (also augenblicklich, unverzüglich, sofort) weiteren Schaden abzuwenden. Schaden vom Vermögen des Gemeinwesens. Die hier und heute zu beantwortende Frage lautet, ob der Insolvenzverwalter alle Einnahmen aus einer Immobilie „einsacken“ darf, ohne die laufenden Kosten zu begleichen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

erstmal muß ich Walter ein bißchen Recht geben: Hier agiert der Markt, den Du - genau wie ich - immer wieder gern verfechtest. Allerdings entsteht hier ein Schaden für Unschuldige (Gemeindemitglieder), insofern sollte man hier einschreiten.

Allerdings gibt es hier ein Problem: Die ganze schönen Regelungen des „normalen“ Rechts gelten hier nicht, sondern es ist hier in weiten Teilen öffentliches Recht maßgeblich (z.B. eben nicht die Urteile des BGH zum Thema Bürgschaften leistungsunfähiger Personen), von dem ich mangels Interesse und Undurchschaubarkeit nur wenig Ahnung habe. Eine Haftung dere handelnden Personen kann man wohl so oder so ausschließen, es sei denn, es lägen wirklich Fehler im Amt vor, die beweisbar wären und auch noch auf grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz hindeuteten. Da sich die ganze Scahe dann vor Gericht abspielen würde, kommt hier wahrscheinlich der Krähenparagraph zum Einsatz.

Gibt es Möglichkeiten für die Gemeinde, die Zahlung an die
Bank zu verweigern oder wenigstens bis Frühjahr nächsten
Jahres zu verzögern?

Da sehe ich ohne Einverständnis des Gläubigers nur wenig Chancen.

Eine Frage zum Schluß: Die Bank (KfW) droht der Gemeinde für
den Fall der Nichtzahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an.
Wie sehen solche Maßnahmen gegenüber einer Gemeinde rein
praktisch aus? Kontenpfändung oder was hat man sich darunter
vorzustellen?

Tja, und da wären sie wieder unsere Probleme… Mal unterstellt, die Gemeinde haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten vermögen, wie das bei Privatpersonen der Fall ist, wäre das schon so, also: Kontenpfändung, Zwangsversteigerungen etc. Aber ob das hier einschlägig ist… Keine Ahnung.

Zu der in Deinem anderen Artikel geäußerten Frage, ob der Inso-Verwalter Zahlungen einbehalten darf, ohne die laufenden Kosten zu bezahlen: Ich würde mal sagen ja. Die Kosten gehen in die Insolvenzmasse ein (die Regeln für Dauerschuldverhältnisse im Insovenzfall sind hier nicht wirklich von Belang) und werden dann gem. der endgültigen Inso-Quote bedient. Es sei denn, der ganze Betrieb ist insofern fortführungswürdig, als das es gerechtfertigt wäre, die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen, um den Laden am laufen zu halten.

Das kann man aber von hier aus nicht klären. Hilfreich wäre da u.U. ein Gespräch mit Inso-Verwalter, wie er sich denn so die Zukunft vorstellt. Allerdings werden diese Gespräche wohl eher nicht mit engagierten Gemeindemitgliedern geführt, sondern mit der Führungsebene der betroffenen Gesellschaft und den Gläubigern. Nachhaken kann aber nicht schaden.

Gruß,
Christian

… ob der
Inso-Verwalter Zahlungen einbehalten darf, ohne die laufenden
Kosten zu bezahlen: Ich würde mal sagen ja. Die Kosten gehen
in die Insolvenzmasse ein (die Regeln für
Dauerschuldverhältnisse im Insovenzfall sind hier nicht
wirklich von Belang) und werden dann gem. der endgültigen
Inso-Quote bedient. Es sei denn, der ganze Betrieb ist
insofern fortführungswürdig, als das es gerechtfertigt wäre,
die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen, um den Laden am
laufen zu halten.

Allerdings werden diese Gespräche wohl eher
nicht mit engagierten Gemeindemitgliedern geführt, sondern mit
der Führungsebene der betroffenen Gesellschaft und den
Gläubigern.

Hallo Christian,

erst einmal Danke für Deine Antwort. Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten wegen dieser Insolvenz mehrfach mit dem Inso-Verwalter gesprochen. Dabei ging und geht es aber um ganz andere Details (Immo-Verkauf). Immerhin erführ ich aus erster Hand, daß die GmbH nach Konsolidierung (Abstoßen aller Verlust bringenden Immobilien, Verschlankung) fortgeführt wird. Von den ursprünglich 1500 Wohnungen in der ganzen Region sollen nur noch die gewinnbringend zu bewirtschaftenden Objekte in der GmbH bleiben. Der Rest wird verkauft, nötigenfalls für symbolische Preise.

Die Gemeindebürgschaft betrifft eines der lukrativen Objekte, die in der sanierten Gesellschaft bleiben sollen. Dafür soll die Gemeinde in den nächsten Monaten Zins- und Tilgungslasten tragen, bis die insolvente Gesellschaft wieder ihren normalen Geschäftsbetrieb mit neuer Geschäftsführung aufnimmt.

Klar, vieles hat die Gemeinde selbst vergeigt. Die Bürgschaft weit oberhalb der Leistungsfähigkeit der Gemeinde war eine Eselei, die mangelhafte Aufsicht im Aufsichtsrat der GmbH war die größte Eselei. Jetzt, wo das Kind im Brunnen liegt, geben einige zu, daß sie in den ersten Jahren nach der Wende überhaupt keine Ahnung hatten, was sie unterschreiben und welchen Job sie im Aufsichtsrat machen sollen. „Da kam immer ein Notar aus Hamburg, dessen Auto von Mal zu Mal größer wurde und was der vorlegte, wurde unterschrieben“ (O-Ton des Bürgermeisters).

An den Spätfolgen geht diese kleine Gemeinde kaputt. Es ist tatsächlich so, daß andere wichtige Verpflichtungen nicht mehr bezahlt werden können. Das beginnt bei den Kosten für die Sielspülung und endet noch lange nicht bei den Unterhaltskosten des Kindergartens oder den Lohnzahlungen für die Gemeindearbeiter. Von Straßenreparaturen rede ich noch nicht einmal.

Von Rechtsstreitigkeiten muß jeder die Finger lassen, weil der Streitwert zu viele Nullen vor dem Komma bekommen kann. Deshalb kann man letztlich nur mit Wattekugeln schießen.

Oder was kann man noch machen?

Andererseits denke ich manchmal, laß doch die Gemeinde klatschend an die Wand fahren. Vielleicht ist das eine Methode, die Riege, die schon zu DDR-Zeiten das Sagen hatte, endlich aufs Altenteil zu schicken.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ein Blick in die zuständige Gemeindeordnung des Landes hilft weiter. Ist eine Kommune pleite, wird sie zwangsverwaltet. Bei uns in Nds. z.B. von den zuständigen Kreisen, und bei kreisfreien und großen Städten von den bald nicht mehr existierenden Bezierksregierungen. Dort gibt es die so genannte Kommunalaufsicht, die dann die finanzielle Verwaltung übernimmt.

Die übernimmt dann auch ggf. die Verteidigung gegen unrechtmäßig erhobene Forderungen.

BTW: Qua Definition ist eine Kommune immer zahlungsfähig. Im Rahmen der Zwangsverwaltung wird eben notfalls über Jahre abgetragen. Eine Pfändung und Zwangsversteigerung wie bei einem privaten Schuldner gibt es aber nicht. Was man im Rahmen der Zwangsverwaltung eben macht ist, dass man den Haushalt unter Verzicht auf sämmtliche freiwilligen Leistungen und alle möglichen sonstogen Einsparungen eben so weit wie möglich auf der Ausgabenseite runter bringt und andererseits z.B. durch Gebührenanhebungen versuchen wird zusätzliches Geld in die Kasse zu bekommen um dann vom Überschuss die Schulden abzutragen, bis es wieder einen Haushalt im Rahmen der Gesetze gibt. Da muss man dann eben damit rechnen, dass das defizitäre Schwimmbad von heute auf morgen geschlossen wird, etc. Nicht schön für die Bürger, aber unumgänglich.

Gruß vom Wiz

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