Gemeinde und Antwort

Muss Empfang Brief an die Gemeinde bestätigt werden, und wie viel Zeit bekommt man dazu?
Muss Bürgerbrief auch beantwortet werden, und wie viel Zeit bekommt man dazu?

Ausgezogen aus den Niederlanden, wo diese Termine gesetzlich festgesetzt sind. Möchte gerne wissen wie es in Deutschland ist.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Muss Empfang Brief an die Gemeinde

Also ein Schreiben eines Bürgers an die Gemeinde?

bestätigt werden,

Normalerweise nicht, wenn man eine Bestätigung will, muß man entweder per Einschreiben schicken oder selbst abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen. Die Deutsche Post gilt aber als so zuverlässig, daß Briefsendungen selten abhanden kommen.

Muss Bürgerbrief auch beantwortet werden,

Das kommt darauf an, worum es geht.
Wenn der Bürger mitteilt, daß in Straße xy ständig im Halteverbot geparkt wird, wird das intern bearbeitet, aber eine Antwort erhält man da gewöhnlich nicht.
Wenn man dagegen eine Baugenehmigung beantragt, wird man die irgend wann bekommen oder eine Aufforderung weitere Unterlagen einzureichen (bzw. etwas zu ändern) oder einen entsprechenden ablehnenden Bescheid. Konkrete Fristen gibt es dafür selten, meist steht in den Verwaltungsvorschriften, daß die Anträge zeitnah zu bearbeiten sind.

Cu Rene

Ist also ganz anders als in Holland. Nochmal Dank! Wissen jetzt dann auch wenigstens daß ein persönliches Besuch wertvoller sein könnte…
m.fr.Gr. and thks again!

Hallo,
das ist nicht ganz richtig. Grundsätzlich gibt es im Deutschen Verwaltungsverfahrensrecht nach §75 Verwaltungsgerichtsordnung eine Frist von drei Monaten für die Bearbeitung eines „Schreibens“ an eine Behörde. Wenn die drei Monate nicht eingehalten werden können, muss die Behörde das mitteilen, andernfalls besteht die Möglichkeit auf dem Wege der Untätigkeitsklage eine Entscheidung herbeizuführen. Diese drei Monate werden gehemmt, wenn Unterlagen für die Entscheidung fehlen und/und nachgefordert werden.

In einigen Rechtsgebieten des öffentlichen Verwaltungsrechts gibt es wesentlich kürzere Fristen, z.B. in einigen Landesbauordnungen, siehe z.B. §72 LBO NRW. Dort sind es nur 1 Woche bzw. 1 bis zwei Monate bis es zur Entscheidung über einen Bauantrag kommen muss.

Üblich sind je nach Behörde Zwischenmitteilungen, wenn sich die Bearbeitung verzögert oder Nachforderungen, wenn Unterlagen fehlen. Bei letzterem setzen Behörden im Allgemeinen keine Frist, weil sie sonst nach der Zeit von drei Monaten „im Sinne des Antragstellers“ seinen Antrag zurückweisen müssten und „keinen Bock“ auf die „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ (siehe auch VwGO) haben.

Normalerweise sollte man einfach mal bei der Behörde nachfragen, was aus seinem Schreiben „geworden“ ist.

Gruß vom
Schnabel

Das „Schnabel“-Antwort scheint doch logischer, eigentlich.
Aber hier in NiSa muß man jedenfalls noch ein wenig Geduld haben, so viel ist wohl richtig verstanden.
Mit „nachfragen“ hat’s damals angefangen aber das hat so weit überhaupt nichts gebracht.

Vielen Dank, hier wird noch eine Monat einfach gewartet…
John H.Scheffel