Gemeindebäume

…verschatten ein Grundstück.

Hallo liebe Wissende,

angenommen die Bäume in einem Gemeindegrundstück hängen über drei Meter in einen angrenzenden Garten eines Hausbesitzers. Zudem verschatten die Bäume durch ihre Höhe den Garten ab Mittag fast vollständig, so dass die Qualität der Nutzung deutlich eingeschränkt wird. Gemüse und Obst anzupflanzen wäre schwierig.
Welche Handhabe hätte der Hausbesitzer, gegen die Gemeinde/Stadt vor zu gehen. Könnte er ein Kürzen der Bäume erzwingen?

Vielen Dank im Voraus
Capman42

Hallo!

Nein.

Bäume wachsen langsam und man darf annehmen, sie standen schon dort als man das Grundstück bebaute.
Den Überhang über die Grenze könnte man schon kürzen lassen ( bzw. es auch selbst vornehmen)

MfG
duck313

Hallo,

es gibt keinen prinzipiellen Anspruch auf Beseitigung einer Verschattung. Aber es können sowohl nicht eingehaltene Mindestabstände zur Grundstücksgrenze als auch Verschattungen, die nicht mehr zumutbar sind, ausschlaggebend sein.

Zumutbar ist es hingegen sicherlich, wenn der Garten des Wohngrundstücks nicht mehr für den Gemüseanbau geeignet ist.

Mehr hier (auch zu den überragenden Ästen): http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/N…

Gruß
vdmaster

Hallo,

sehr interessant, vielen Dank!

Beste Grüße
Capman42