Hallöchen,
angenommen Frau A hat einen Kindergartenplatz für ihr Kind zugesichert bekommen, Eintritt in den KiGa wäre aber erst ein Jahr später. Dass der KiGa in einer anderen Gemeinde als der eigenen liegt, ist aufgrund eines Gemeindeabkommens kein Problem.
3 Monate vor Eintritt in den KiGa, wird das Gemeindeabkommen aufgehoben und Frau A erhält die Nachricht, dass ihr Kind nicht in den gewählten KiGa kommen kann.
Können sich Gemeinden so einfach über bereits abgeschlossene Verträge zwischen Eltern und Kindergarten hinweg setzen? Wäre es nicht korrekt, die Neuregelung erst für die Zukunft durch zu setzen?
Kinder, die zur gleichen Zeit eine Zusage für diesen Kindergarten bekamen, aber bereits die Einrichtung besuchen, bleiben von den Veränderungen unberührt und dürfen weiterhin dort bleiben.