Bei einer Durchfahrtstrasse, die gemeindeeigen und durch viele Schlaglöcher beschädigt ist , sind einige Schäden am PKW entstanden - wer haftet für die Schäden - oder wie ist die Rechtslage ??
Hallo,
meiner Erinnerung nach gab es 2011 oder 2012 höchstrichterliche Rechtssprechung, dass die Gemeinde für Schlaglöcher haftet ab 3 cm Tiefe; möchte mich aber da auf die 3 cm nicht festlegen. Müsste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sein, vielleicht mal Tante google bemühen.
si
Bei einer Durchfahrtstrasse, die gemeindeeigen und durch viele
Schlaglöcher beschädigt ist , sind einige Schäden am PKW
entstanden - wer haftet für die Schäden - oder wie ist die
Rechtslage ??
Hallo,
meiner Erinnerung nach gab es 2011 oder 2012
höchstrichterliche Rechtssprechung, dass die Gemeinde für
Schlaglöcher haftet ab 3 cm Tiefe; möchte mich aber da auf die
3 cm nicht festlegen. Müsste Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sein, vielleicht mal Tante
google bemühen.
wäre es nicht besser gewesen, das selbst zu tun, bevor man einen derartigen Artikel verfaßt?
C.
Hallo,
meiner Erinnerung nach gab es 2011 oder 2012
höchstrichterliche Rechtssprechung, dass die Gemeinde für
Schlaglöcher haftet ab 3 cm Tiefe; möchte mich aber da auf die
3 cm nicht festlegen.
- Du hast scheinbar keine Vorstellung, wie viel 3 cm sind …
Müsste Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sein,
- Das Bundeverwaltungsgericht hat zu Schlaglöchern nichts entschieden. Alle derzeitigen Urteile wurden in den unteren Instanzen gefällt.
vielleicht mal Tante google bemühen.
- Das hättest du besser mal tun sollen, bevor du hier (wieder mal) komisches Zeug schreibst.
Gruß
Wawi
Hallo