… ,Verwaltung
In meiner Gemeinde gab es bisher 2 Versorgungsgebiete für die Wasserversorgung.
Im Gebiet 1 wurden keine Wasserversorgungsbeiträge erhoben. Im Gebiet 2 wurde
Wasserversorgungsbeiträge erhoben ,dafür wurde für den m³ ein geringerer Preis berechnet.
Nun wurde auf Gemeinderatsbeschluss aus beiden Versorgungsgebiet ein Versorgungsgebiet.
Die gezahlten Beiträge werden an 2 nicht zurück gezahlt dafür soll der m³preis Abschläge erfahren.
Was kann ich tun um meinen ehemals gezahlten Beitrag zurück zu bekommen mit der derzeitigen Regelung bin ich nicht einverstanden
Nun, lieber Wolf Kline, die Informationen, die Du schreibst, sind doch sehr konzentriert. Ausführlicher könnte ich - Du ja auch - es in dem erwähnten Gemeinderatsbeschluss nachlesen. Denn dort wurde mit Sicherheit die Situation der ebenfalls betroffenen Einwohner von Gebiet 1 bzw. die daraus - auch für die Gemeinde entstehenden - Konsequenzen diskutiert.
In unserer Gemeinde exisiert darüber hinaus ein „Beschwerdeausschuss“ an den Bürger, die sich durch die Verwaltung nicht ausreichend gewürdigt empfinden, sich wenden können und damit die Politik beteiligen.
EIne reine Vermutung zu Deiner Frage könnte sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen zwar ungerecht aber rechtens waren und mit dem neuen Beschluss Gerechtigkeit geschaffen wurde. Das bedeutet aber Gerecht ab jetzt, nicht für die Vergangenheit. In dem Fall hatten Bürger aus Gebiet 1 einfach Glück und aus 2 Pech.
Gut, dass das jetzt einheitlich ist!
Viele Grüße
Wildfang
Hallo Herr Kline,
Aus welcher Gemeinde kommen Sie? Dann kann ich mir das mal genauer anschauen…
Herzliche Grüße
Carsten Sökeland
Tut mir leid, das ist wohl komplexer als auf den ersten Blick zu erkennen.
Helfen können da nur die GR-Fraktionen oder eben ein Rechtsantwalt. Aber ob da die Klage lohnt?
Offenbar will der Gemeinderat mehr Gerechtigkeit in der Gemeinde. Wenn nun ein Teil zuviel bezahlt hat, hätte dann der andere Teil in der Vergangenheit zuwenig bezahlt? Müsste der dann nachzahlen?
Es sollte aber einen Ausgleich geben für BürgerInnen, die wegziehen und den Abschlag nicht mehr genießen können.
Tut mir leid, nicht wirklich helfen zu können.
E. Kramer
So wie ich das sehe, gibt es hier wenig Ansatzpunkte. Sind die neuen Beiträge abzüglich der Abschläge deutlich über den bisherigen Beiträgen im ehemaligen Versorgungsgebiet 2?
Zunächst gehe ich davon aus,dass die Wasserversorgungsbeiträge den Sinn hatten,entsprechende Leitungen und Anlagen zu finanzieren und somit nicht mehr als Barmittel vorhanden sind und zurückgezahlt werden können. Um eine Gleichbehandlung der Nutzer aus Gebiet1 und 2 einschätzen zu können muß man hier die zukünftigen Zahlen kennen. Oder werden die Anschlüsse aus dem vorher kostenfreien Gebiet zu nachträglichen Zahlungen herangezogen? Sollte hier auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses eine Schieflage entstanden sein,kann eine Klage beim Verwaltungsgericht unter Umständen erfolgreich sein,wobei auch hier die entstehenden Kosten zu berücksichtigen sind.
MfG Kiedeg
also ich habe vor Jahren ca 3500 DM bezahlen müssen.
Ander Ortsteile haben nicht gezahlt.Verwaltungsgericht hat gesagt ist möglich weil 2 Versorgungsgebiete.Jetzt ist aber ein einheitliches Versorgungsgebiet und ich soll einen Nachlass von 66 cent pro m³ haben.
Ich bin der Meinung das ist nicht verhältnismäßig-
MfG
hallo wolf,
interessant ist erst mal die frage, warum es 2 verschiedene vorgehensweisen gegeben hat. warum haben die anderen bezahlt, und die 1er nicht. gibt es unterschiedliche Wasserlieferanten?
ansonsten dürfte es sich hier um einen rein zivilrechtlichen vorgang handeln. augenscheinlich hast du eine anspruchsgrundlage. in dem fall müsstest du die beträge schriftlich einfordern und gegebenfalls zivilklage einreichen.
gruß jürgen
Ja, lieber Wolf, das ist eine ziemlich komplizierte Sache und betrifft nicht nur Wasser-, sondern auch Abwassergebühren.
Hiier ist eine wesentliche Änderung gegenüber früher eingetreten und die Gemeinden müssen sich nach dem „Solidarprinzip“ daran halten.
Zur Sache:
Gemeinden müssen!!! zur Deckung ihrer Kosten Beiträge für die Erschließung bzw. Erneuerung erheben. Ebenso müssen sie zur Deckung der Unterhaltungskosten Gebühren erheben. Soweit es sich um eine einzige Wasser- bzw. Abwasseranlage handelt müssen für ALLE gleiche Gebühren erhoben werden (Solidarprinzip).
Handelt es sich um getrennte Wasser- bzw. Abwasseranlagen müssen auch getrennte Beiträge bzw. Gebühren erhoben werden, je nach Kostenverursachung. Das ist aber eine ziemlich komplizierte Sache, mit der Kostenenerfassung und Zuordnung. Deshalb haben die Gemeinden auch einzelne Systeme zu einem gemeinsamen System zusammengefasst, weil sonst alle Kosten unterschiedlich zugeordnet und abgerechnet werden müssten (s.O.). Bei einem gemeinsamen Wasserversorgungssystem gibt es dann nur einen gemeinsamen Gebührensatz, was durchaus vernünftig ist, wenngleich er auch nie hunderprozentig gerecht sein wird, wie bei der Post: Dort gibt es ja auch keine unterschiedliche Portogebühren,nur weil der eine direkt neben der Post wohnt und der andere im Aussiedlerhof weit draußen.
In Deinem Fall steht auf jeden Fall fest, daß irgendeine Differenzierung, nach Versorgungsgebiet 1 bzw. 2 erfolgen muß. Bei einer Differenzierung im Gebührensatz sind natürlich die im Gebiet 2 benachteiligt, die einen geringen Wasserbrauch bzw. großes Grundstück haben.
Ich würde erst einmal Widerspruch einlegen und mir mitteilen lassen, aufgrund welcher Berechnungsgrundlage die Differenzierung festgelegt worden ist. Kommt es nicht zu einer plausiblen Erklärung geht das Ganze außergerichtlich zum Anhörungsausschuß, ins Landratsamt. Hier versucht man dann die rechtliche Sache plausibel zu machen und eine Einigung zu erreichen.
Ist das Ganze dann immer noch nicht nachvollziehbar, kann man Klage beim VWG einreichen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Ich habe so etwas immer selbst gemacht. Die Kosten einer VWG-Klage sind gar nicht so hoch, man kann sie sich im Internet ansehen.
Sehr geehrter Herr Kline,
leider kann eine Gemeinde Satzungen rechtskräftig ändern und Versorgungsgebiete zusammenlegen.
An Ihrer Stelle würde ich den Rat eines Verwaltungsjuristen einholen, ob die Satzungsänderung völlig den Vorschriften entspricht; hier werden nämlich gerne Verfahrensfehler gemacht. Von einem Rechtsstreit würde ich abraten: 1.) sind solche Streitigkeiten langwierig und 2.) sind sie meistens nicht im Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherungen enthalten. Es könnte dann eintreffen, dass „die Brühe teurer kommt als der Fisch“, wie man bei uns in Franken sagt.
Als Angehörige einer Stadtverwaltung kann ich Ihnen jedoch den Rat geben, sich an einen Gemeinderat zu wenden und den um Hilfe zu bitten. In unserer Kommune werden häufig Verfügungen (die durchaus berechtigt waren) zurückgenommen, weil ein Mitglied des Stadtrats oder der Bürgermeister dies verlangt.
Einen Versuch ist es allemal wert.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hurler
das ist mir zu speziell, die verwaltung muss dass aber ja rechtlich begründen, Widerspruch? Anwalt?
Meist handeln Vewaltungen aber rechtmäßig…