Gemeinderecht Straßenumwidmung

Kann der Gemeinderat einer 20.000 Einwohnerstadt eine ortsdurchführende Landesstrasse ohne offizielle Umwidmung, allerdings mit einer Zustimmung des Regierungspräsidiums, einfach zur Gemeindestraße mit Tempolimit 20 erklären?

kann er, wie man am Beispiel sieht !

Und offensichtlich hat doch das Reg-Präs. als Vertretung des zuständigen Landes zugestimmt.

Man muss mehr wissen, warum und wieso.
Was war der Grund, noch dazu Tempo 20, was völlig ungewöhnlich ist. Das sollte schon einen guten Grund haben.

Und es muss eine Umleitung geben, die den Verkehr auch aufnehmen kann.

Vielen Dank, … schade, dass es „rechtens“ ist.
Der Hintergrund ist vielfältig und auch an dieser Stelle nicht begreiflich zu machen.
Allerdings eine Alternative für diese Durchfahrtsstrasse ist nicht geplant!

Hallo,

Vielen Dank, … schade, dass es „rechtens“ ist.

Ist es wahrscheinlich, muss es aber nicht sein. Aber dazu müsste man mehr wissen.

Der Hintergrund ist vielfältig und auch an dieser Stelle nicht
begreiflich zu machen.

Dann eben nicht

Allerdings eine Alternative für diese Durchfahrtsstrasse ist
nicht geplant!

Allein das würde mich im ersten Anlauf misstrauisch machen. Dazu braucht man aber die ganze Gechichte und sollte zuerst mal die Voraussetzungen beleuchten, die hier von Dir dargestellt werden. Ist das wirklich alles so gewesen?

Gruß
Jörg Zabel

… ich kann nur auf meine www.herberts-meckerecke.de verweisen, wo auf der 2. Seite „Bleichestrasse“ der Ablauf im Gemeinderat von mir infrage gestellt aber bis heute nicht beantwortet wurde.
Gruß
Herbert Wölflingseder

Hallo,

… ich kann nur auf meine www.herberts-meckerecke.de
verweisen, wo auf der 2. Seite „Bleichestrasse“ der Ablauf im
Gemeinderat von mir infrage gestellt aber bis heute nicht
beantwortet wurde.

Ich hab mir diese Seite „angetan“ und - ehlich gesagt -bin ich überhaupt nicht schlau aus dieserr Sache geworden. Die dort vorhandenen „Bruchstücke“ aus den verschiedensten (unklaren) Quellen ergeben vielleicht für einen Anwohner dort ein halbwegs vernünftiges Bild, für jemanden, der keinerlei Vorkenntnisse hat, ist dort „nichts zu holen“.
Am Besten gibst Du unter Beachtung von FAQ:1129 einen verständlichen Abriss der Angelegenheit - oder Du lässt es.

Gruß
Jörg Zabel

… ich werd’ es lassen, möchte aber keine „Paragraphen reiten“, … vielen Dank!
Herbert Wölflingseder