Hallo,
(schätzungsweise) einfache Frage:
Was kann man mit gemeinfreien Objekten machen. Die Definition ist ja das kein Uhrheberrecht mehr drauf is soweit ich das mitbekommen hab, heißt dass ich darf damit absolut alles machen, bzw. auch kommerziell nutzen?
Grüße Baer
Jain
Hallo,
(schätzungsweise) einfache Frage:
Was kann man mit gemeinfreien Objekten machen. Die Definition
ist ja das kein Uhrheberrecht mehr drauf is soweit ich das
mitbekommen hab, heißt dass ich darf damit absolut alles
machen, bzw. auch kommerziell nutzen?
Beim amerikanischen „Public Domain“ kannst du sie auch kommerziell nutzen (so lange in den Regelungen des Produktes nicht irgendwo steht das dies ausgeschlossen ist), dort sind tatsächlich keine Urheberrechte mehr vorhanden. „Public Domain“ ist jedoch nicht identisch mit „Gemeinfrei“: In Deutschland ist es nicht möglich auf sein Urheberrecht zu verzichten, was ja bei PD Voraussetzung ist. In Deutschland musst du das Pferd von hinten satteln und anderen Leuten einfach die gleichen Nutzungsrecht wie dir selbst geben (z.B. in den *.txt Files bei Software). Ob darin die kommerzielle Nutzung eingeschlossen ist, wenn es nicht explizit erwähnt wurde, streiten sich die Gerichte: Da gibts solche und solche Entscheidungen. In der Literatur herscht allerdings die Meinung vor das die kommerzielle Nutzung nicht eingeschlossen ist.
Hmm, also ein Bild das aus Amreika mit PD kommt ist hier nicht mit Sicherheit kommerziell nutzbar.
Beim Wikipedia eintraf zu gemeinfrei steht eben Urheberrechtsfrei, obwohl auch erwähnt wird das das Band zwischen Urheber und Werk unzertrennbar sei.
Dann gehts aber um die Verfallsgrenze. Jetzt mal angenommen es gäbe ne ganz einfache Regelung, nach 70 Jahren is schluss mit Urheberrecht und 70 Jahre wären vorbei, dann ist es doch auch in Deutschland Urheberrechtsfrei, oder? Der verzichtet ja dann nich drauf, sondern es löst sich gemäß den Gesetzen auf.
Das hilft dann aber trotzdem nich bei nem Bild aus Amerika mit PD, oder?
Grüße Baer
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