Hallo,
wer erteilt einer Einzelperson /einem Verein das Prädikat „gemeinnützig“? Auf welche Zeit? Welches sind die Grundvoraussetzungen für Gemeinnützigkeit? Kann die „Gemeinnützigkeit“ unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder aberkannt werden? Wo ist das alles geregelt? Bundesgesetze? Landesgesetze? Gemeindeverordnungen?
Vielen Dank
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