ich hab große Sorgen wegen eines guten Freundes, der große Probleme hat.
Er hat eine Geldstrafe bekommen, 5000 Euro wegen Konkursverschleppung und Beitragsvorenthaltung. Da er aber sich in dem Konkurs nicht bereichert hat, sondern erhebliche Schulden aus der Zeit abtragen muß, ist er ziemlich mittellos und erzielt auch keine wesentlichen Einkünfte. Momentan ist er noch dazu arbeitslos, erhält aber als ehemaliger Selbständiger kein Arbeitslosengeld.
Jetzt heißt es in seinem Bescheid, er könnte das über gemeinnützige Arbeit ableisten. Er ist Diplom-Kaufmann. Meine Frage ist,
gibt es auch die Möglichkeit, qualifizierte Arbeiten in diesem Bereich abzuleisten (er hat verständlicher weise keine Lust Laub zu harken oder im Altenheim die Omas im Rollstuhl rumzufahren)?
Weiß jemand konkret Stellen, wo er das ableisten könnte (Berlin)?
er ist krank (Depression, Alkoholismus), wie sieht es aus wenn er während dieser Zeit einmal arbeitsunfähig erkrankt ist? Wird die Zeit hinten rangehängt? Er will das ja irgendwann erledigt haben, damit er sein Leben anschließend endlich neu ordnen kann.
Hallo,
was ist eigentlich Schlimmes daran, z.B. Omas rumzufahren?
Verständlicherweise? Ich versteh das nicht… Hört sich eher ein wenig arrogant an.
Davon aber mal abgesehen: Um sich über gemeinnützige Arbeit zu informieren, lohnt sich vielleicht der Weg über die inzwischen in vielen Städten vertretenen Freiwilligenagenturen, z.B. http://www.bagfa.de
Gruß
Ayla
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich hab große Sorgen wegen eines guten Freundes, der große
Probleme hat.
Das ehrt Dich.
Jetzt heißt es in seinem Bescheid, er könnte das über
gemeinnützige Arbeit ableisten. Er ist Diplom-Kaufmann. Meine
Frage ist,
gibt es auch die Möglichkeit, qualifizierte Arbeiten in
diesem Bereich abzuleisten (er hat verständlicher weise keine
Lust Laub zu harken oder im Altenheim die Omas im Rollstuhl
rumzufahren)?
Altenbetreuung und Gärtnerarbeiten sind auch qualifizierte Arbeiten.
Weiß jemand konkret Stellen, wo er das ableisten könnte
(Berlin)?
Mal bei dem Gericht fragen!
er ist krank (Depression, Alkoholismus), wie sieht es aus
wenn er während dieser Zeit einmal arbeitsunfähig erkrankt
ist? Wird die Zeit hinten rangehängt? Er will das ja
irgendwann erledigt haben, damit er sein Leben anschließend
endlich neu ordnen kann.
Zuerst einmal: Wer saufen kann, kann auch arbeiten!
Dann hört sich Deine Frage doch ziemlich danach an, dass er sich drücken will. Mit welcher Begründung sollte ihm seine Krankheit vor der Ableistung der Strafe verschonen. Ist es nicht so, dass die Krankheit schon bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt wurde?
macht es eigentlich Spaß, als anscheinend völlig inkompetenter Zeitgenosse völlig überflüssige „Antworten“ zu geben? Oder haben Sie einfach zu viel Zeit?
Ich bitte Sie, doch in Zukunft Abstand davon zu nehmen, auf meine Fragen zu antworten. Jemand der ungelernte Hilfstätigkeiten im Bereich der Altenbetreuung als eine qualifizierte Tätigkeit für einen Diplomkaufmann betrachtet, disqualifiziert sich wohl selbst. Auch Mutmaßungen wie „Wer Saufen kann…“ deuten doch darauf hin, daß Sie in Ihren Leben wesentlich mehr Zeit an Stammtischen als auf Bildungsinstituten verbracht haben.
Wenn ich nichts zur Beantwortung einer Frage beitragen kann, dann schweige ich. Ich fand in Ihrem Posting nichts, was nur entfernt auf meine Frage einging.
Auf Wiedersehen
J. Simoneit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich hab große Sorgen wegen eines guten Freundes, der große
Probleme hat.
Er hat eine Geldstrafe bekommen, 5000 Euro wegen
Konkursverschleppung und Beitragsvorenthaltung.
Damit dürfte doch wohl feststehen, dass dein Freund eine Straftat begangen hat.
Jetzt heißt es in seinem Bescheid, er könnte das über
gemeinnützige Arbeit ableisten.
Gemeinnützig heißt nicht eigennützig.
Er ist Diplom-Kaufmann. Meine
Frage ist,
gibt es auch die Möglichkeit, qualifizierte Arbeiten in
diesem Bereich abzuleisten (er hat verständlicher weise keine
Lust Laub zu harken oder im Altenheim die Omas im Rollstuhl
rumzufahren)?
Hier habe ich ein Problem:
Warum sollte dein Freund das nicht machen können?
Er hat eine Straftat begangen (Konkursverschleppung) und ist verurteilt worden.
Wenn ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Geldstrafe abzuarbeiten, muss das nicht eine „qualifizierte“ Arbeit sein - sie soll, wie die Geldstrafe, eine (ich seh den Ärger schon auf mich zukommen) STRAFE sein.
Abgesehen davon ist Gärtner oder Kranken- bzw. Altenpfleger alles andere als eine unqualifizierte Arbeit. Die, die das beruflich machen, haben eine Ausbildung hinter sich, mit (staatlicher) Prüfung und Anerkennung.
Ach ja: bei der „Geldstrafe“ gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein Strafurteil handelt - dann müsste doch stehen, dass es sich um xxx Tagessätze handelt. Dein Freund kann dann die Strafe auch in einer JVA absitzen und dort so verantwortungsvolle Tätigkeiten wie „Kugelschreiber zusammendrehen“ verrichten.
Der Rest ist ja schon hinreichend beantwortet worden.
nach dem ganzen Blödsinn den ich hier gelesen habe, mal eine praktische Antwort. Lust ist bei der Frage der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zum Zwecke der Vermeidung von Srafhaft oder Geldstrafe einfach kein passender Begriff. Es hat auch niemand „Lust“ in der JVA einzusitzen, danach geht es also nicht.
Was dein Freund aber machen kann, ist sich selbst rechtzeitig um die Sache zu kümmern und bei den ihm genannten Einrichtungen sofort anbieten, dass er in der Lage wäre eine bestimmte qualifizierte Arbeit zu erbringen. Die Einrichtungen wissen oft nicht, was sie mit den Leuten machne sollen, diese sind alles andere als motiviert und daher bleibt es üblicherweise bei „unschädlichen“ Hilfstätigkeiten. Wenn aber jemand von sich aus ankommt und gleich rechtzeitig im Vorfeld anbietet bestimmte Dinge zu erledigen und diese dann auch ohne Rücksicht auf die Stundenzahl insbesondere zuende zu bringen, dann finden sich da sicher Möglichkeiten.
Problematisch ist allerdings in diesem speziellen Fall, dass kaufmännische Tätigkeit üblicherweise auch etwas mit Geld zu tun hat, und hier ein einschlägiges Delikt vorliegt. D.h. man wird vorsichtig sein, deinem Freund irgendwelche Dinge anzuvertrauen, bei denen er mit Finanzen in Berühung kommen könnte. Aber vielleicht findet sich ja eine andere Bürotätigkeit.
Ganz abgesehen davon schadet die Erfahrung mal direkt im Kontakt mit alten oder kranken Menschen zu arbeiten niemand. Ich dürfte damals vor dem Jurastudium noch die vollen 21 Monate Zivildienst genießen und habe die ganze Zeit über mit geistig behinderten jungen Erwachsenen gearbeitet. Nicht immer leicht, aber eine Erfahrung, die ich nicht missen möchte und die einem ein ganz anderes Verständnis von der eigenen und der Situation anderer Menschen gibt.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank für deine konstruktive Antwort und ein Sternchen von mir.
Natürlich weiß der Freund, daß er entweder die Strafe absitzen oder abarbeiten muß, denn er hat nicht so viel Geld. Er will sich auch nicht drücken, er weiß, daß er damals einen Fehler gemacht hat. Aber ich glaube schon, daß es legitim ist, wenn er versucht, eine Tätigkeit zu finden, die ihn nicht unterfordert, schließlich sind es ja etwa zweieinhalb Monate.
Liebe Grüße
Julia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dein Freund ist wohl rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden? Davon ausgehend gilt: Zahlt er nicht, wird die Strafe in Form der Strafhaft vollstreckt. Das bedeutet, er muss die sogenannten Tagessätze z.B. 50 als 50 Tage Haft verbüssen. Kann er nicht zahlen, besteht in der Tat die Möglichkeit, diese Tagessätze in Form gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Es muss jedoch rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Zuständig ist das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft.Hier wird auch entschieden, wo er zu arbeiten hat.
Es gibt eine Vielzahl von Institutionen und auch Vereinen, die hierfür anerkannt sind ( nicht nur Pflegeheime etc. ) Dein Freund sollte die Sache schnellstens erledigen. Nach der ersten Zahlungsaufforderung über die StA erfolgt
eine Aufforderung zum Strafantritt, dann wird es brenzlich. Reagiert er daraufhin nicht, kann Vollstreckungshaftbefehl ergehen. Dann ist fasr alles zu spät. Also, kommt in die Hufe, sonst kann der Knast drohen.
Viel Erfolg!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]