Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass der Arbeitgeber einer gGmbH Geld zurückbekommt, wenn einer seiner Arbeitnehmer krank ist? Also scheint es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu sein. Irgendeine Institution zahlt angeblich der gemeinnützigen GmbH das Krankengeld zurück. Die Krankenkasse ja wohl nicht oder? Die tritt doch erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankheit ein.
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
LG
glaub nicht alles
Na ist aber schade…
trotzdem Danke für die Meldung…
Die Rechtsform des Unternehmens ist dabei unerheblich, egal ob GmbH, UG oder Ltd. & Co. KG. Der Arbeitnehmer bekommt nach 6 Wochen Krankengeld direkt von seiner Krankenkasse. 6 Wochen lang zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese bekommt der unter bestimmten Voraussetzungen teilweise von der Krankenkasse erstattet, siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
Danke für die super Antwort.
Besonders der Link war sehr hilfreich.
Jetzt verstehe ich auch, warum mein „kleiner Chef“ immer sagt:
Laß Dich lieber krank schreiben, als Urlaub zu machen. Das ist für uns besser, weil wir da was zurück bekommen. Jetzt weiß ich wenigstens was er meint. Der „große Chef“ scheint also ganz schön clever zu sein.
Gruß