Hallöchen…
ich hab da mal wieder eine Frage an euch.
Also, es ist ja so, eine gGmbH wird ja von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Aber die Gewinne einer gGmbH müssen ja für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen ja grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
So,wenn ich aber die Gesellschafterin bin kann ich dann ein eigenes Gehalt bekommen ? bzw. abzweigen? oder arbeite ich als Gesellschafterin in der gGmbH für lau?
Liebe sonnige Grüße,
eure Golfiliene