Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass der Arbeitgeber einer gGmbH Geld zurückbekommt, wenn einer seiner Arbeitnehmer krank ist? Also scheint es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu sein. Irgendeine Institution zahlt angeblich der gemeinnützigen GmbH das Krankengeld zurück. Die Krankenkasse ja wohl nicht oder? Die tritt doch erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankheit ein.
Hallo,
das hat mit der Gemeinnützigkeit nichts zu tun.
AG, die nicht mehr als 30 AN (stark vereinfacht!) haben, bezahlen jeden Monat eine sogenannte Umlage an die Krankenkassen. Nennt sich U1 und kommt dann zum Tragen, wenn ein An erkrankt ist. Der AG ist nach Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet 6 Wochen lang weiter zu bezahlen. Um kleine Unternehmen durch dieses Gesetz nicht über die Gebühr zu belasten, haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich über die U1 einen Teil ihrer Aufwendungen von der Krankenkasse zurückerstatten zu lassen
Falls dich das genauer interessiert, google mal nach Umlageverfahren.
Also alles ganz in Ordnung.
Viele Grüße
Gesine
haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich über die
U1 einen Teil ihrer Aufwendungen von der Krankenkasse
zurückerstatten zu lassen
Leider nicht die „Möglichkeit“ sie werden schlicht dazu verpflichtet!
Der Plem
Hallo,
haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich über die U1 einen Teil ihrer Aufwendungen von der Krankenkasse zurückerstatten zu lassen
Leider nicht die „Möglichkeit“ sie werden schlicht dazu verpflichtet!
Also im entsprechenden Gesetz steht: Die Erstattung wird auf Antrag erbracht. Also nichts mit Pflicht ;o)
Grüße
Hallo, mal unabhängig davon, aber die Formulierung „die Erstattung wird auf Antrag“ erbracht besagt doch nur, dass der Arbeitgeber nur dann Geld bekommt wenn er einen entsprechenden Antrag stellt, nicht, dass er frei wählen kann ob er Beiträge bezahlt bzw. bezahlen muss.
Wenn er beispielsweise zuviel Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, dann bekommt er die nur auf Antrag von der Kasse wieder zurück.
Gruss
Czauderna
Hallo Günther,
kleine Nachfrage:
Wenn er beispielsweise zuviel Sozialversicherungsbeiträge
bezahlt hat, dann bekommt er die nur auf Antrag von der Kasse
wieder zurück.
Wie ist es hier, wenn diese Überzahlung im Rahmen der Prüfung durch die RV rauskam? Trotzdem Antrag oder automatisch?
Interessiert mich mal in diesem Zusammenhang.
Danke
Gesine, die gerade ein bisschen übermütig ist, weil sie vorgestern gerade eine Prüfung hatte und mit folgenden Worten verabschiedet wurde „Frau X alles vorbildlich, wir sehen uns in 4 Jahren wieder“.
Gruss
Czauderna
Hallo Plem,
was findest du denn daran so falsch? Ich finde die Umlage eine gute Sache. Gut, nach der bundesweiten Vereinheitlichung der KK-Beiträge haben einige KK enorm an der U1-Schraube gedreht, allerdings finde ich die Idde, die hinter der U1 steht nicht schlecht.
Ich arbeite in einem Unternehmen mit 8 Mitarbeitern, davon 4 im produzierenden Teil, 3 „Wasserköpfe“ und ein Chef. Was meinst du, wie lange die Firma durchhält, wenn 2 Mitarbeiter aus der Produktion länger krank sind und weiterbezahlt werden müssen?
Viele Grüße
Gesine
Hai!
finde ich die Idde, die hinter der U1 steht nicht schlecht.
Da stimme ich noch zu aber dann bitte für alle!
Was
meinst du, wie lange die Firma durchhält, wenn 2 Mitarbeiter
aus der Produktion länger krank sind und weiterbezahlt werden
müssen?
Ich besitze eine 10 Mann Company und kann dir sagen es gibt ganz
andere Risiken. Aber wie oben schon gesagt wenn dann doch bitte
für alle!
Der Plem
Hallo,
he, eine gute Frage - ich meine mich erinnern zu können, als wir noch vor Ort solche Sachen gemacht haben, dass wir bei Prüfungen durch den RV-Träger anhand des Prüfberichtes zurückgezahlt haben. Die Bericht ewaren so aufgemacht, dass schon eine exakte Aufteilung nach den einzelnen Beitragsgruppen vorgenommen wurde, wir also die Sollstellungen entsprechend ändern konnten. Ich hör mal bei uns im Haus nach wie das heute gemacht wird.
Gruss
Czauderna