Gemeinnütziger Verein

Wie ist ein ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied in einem gemeinnützigen Verein eV versichert bei Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ?

Servus,

die gesetzliche Unfallversicherung ist über die Gemeindeunfallversicherung gewährleistet - Einzelheiten vgl. Satzung des jeweiligen Bundeslandes.

Andere Risiken (Haftpflicht, Vermögensschaden etc.) sind dem Verein bzw. dem ehrenamtlich Tätigen überlassen.

Schöne Grüße

MM

Besten Dank und freundliche Grüße

Hoi.

Sorry, aber das ist so gefährlicher Kappes!

Grundsatzlich sind ehreanmtlich Tätige unversichert!
Ausnahmen gelten bei Beauftragung durch eine Gemeinde etc. (§2 Abs.1 Nr.10a SGB VII) oder durch eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft(§2 Abs.1 Nr.10b SGB VII).

Auch wenn der Verein im Rahmen des Gesundheitsdienstes oder der Wohlfahrtpflege tätig ist, besteht über die BG Gesundheitsdienst versicherungsschutz((§2 Abs.1 Nr.9 SGB VII).

Der Vorstand einer Karnevalsgesellschaft, eines Sportvereins oder eines Bürgervereins kann sich nur freiwillig versichern(§6 Nr.3 SGB VII), wenn die Gemeinnützigkeit vorliegt. Die Versicherung kostet z.Z. 2,73 Euro pro Amt im Jahr und findet sich bei der VBG:
http://www.vbg.de/versicherungsschutz/wer_ist_versic…

Die verschiedenen Bundesländer haben aber eine Basisversicherung, i.d.R. Unfall und Haftpflicht, begründet, die zur Not eingreift.

Z.B. in Niedersachen: http://www.freiwilligenserver.de/doc/doc_download.cf…&&
oder in NRW:http://www.le-rs-nw.de/cms/dokumente/info-versicheru…

(Suchtipp bei Tante Google: „ehrenamtsversicherung“ und das entsprechende Bundesland)

Ciao
Garrett

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