Ein gemeinnütziger Verein bietet Kurse für psychologische Bildung an.
Darf der Kursleiter die Kursteilnahme über die Gesetzliche Krankenversicherung abwickeln, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereins in Gefahr gerät?
Oder könnte es zu irgendwelchen anderen steuerlichen Problemen kommen?
Nein, Probleme sind das nicht. Es geht hier schlicht um etwas, was je nach Sachlage (dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten) entweder Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des eV ist.
Es genügt völlig, et janze zutreffend in USt-, KSt- und eventuell GewSt-Erklärung zu berücksichtigen. Dafür muss alles, was in dieser Aktivität des Vereins geschieht, sauber getrennt von der gemeinnützigen Tätigkeit aufgezeichnet werden.
Falls diese Kurse nicht in dem Rahmen liegen, der durch die Satzung des eV für seine gemeinnützige Tätigkeit gesteckt ist, kommt der Verein freilich dafür nicht als Träger in Frage.