Gemeinnütziger Verein - Auflösungsfall

Hallo!
Bei einem gemeinnützigen Verein fällt ein geringes verbliebenes Vermögen bei dessen Auflösung an die übergeordnete Gebietskörperschaft, beispielsweise die Stadt.
Wer hat konkrete Erfahrungen damit oder kennt Informationsquellen, wie der ganze Vorgang praktisch vonstattengeht? Für andere praktische Hinweise wäre ich dankbar.
Ciao!
Nemo

In der Regel hat ein Gemeinnütziger Verein (= e.V.) in der Satzung, meist am Ende, einen Absatz, der besagt, an wen oder was das Vermögen im Auflösungsfall übergeht.

Hallo Stefan Steiner, Berliner Straße 9, 04105 Leipzig,
Du hast ja Sorgen !!!
Dein Sylvio