Gemeinnütziger Verein beim Finanzamt melden

Hallo zusammen,

es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Wir haben vor in absehbarer Zeit einen Verein zu gründen. Dieser Verein dient der Jugendpflege in unserer Region. Wir planen eine monatliche Jugendzeitung und verschiedene Events für Jugendliche.

Leider ist unser ehrenamtlicher Steuerberater im Moment im Krankenhaus. Daher hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen. Der Verein soll als gemeinnützig eingetragen werden. Uns wurde von unserer Anwältin und dem Steuerberater bestätigt, dass dies bei solch einem Verein kein Problem darstellen dürfte. In verschiedenen Vereinsleitfäden habe ich auf folgende Frage jedoch keine Antwort gefunden:

Muss der Verein vor der Eintragung ins Register dem Finanzamt vorgelegt werden, um die Gemeinnützigkeit zu beantragen, oder macht man dies erst, wenn der Vereien offiziell gegründet ist und man die Vereinsbescheinigung hat?

Es wäre toll, wenn mir/uns jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank,
Dominic

Hallo Dominic,
der Verein muss erst gegründet und dann in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach erfolgt
Antrag auf Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt.

KUBO

Hallo Dominic,

erstmal vielen Dank für deine Anfrage und dein Vertrauen in meine Kompetenz.

Folgendes ist zu beachten:
1.) RA muss Satzung formulieren!
2.) Satzung schonmal dem FA (persönlich) vorlegen und fragen, ob die so ok ist.
3.) Vereinsgründung / Gründungssitzung
4.) Gründungsprotokoll + Satzung + Antrag auf Feststellung der vorläufigen Gemeinnützigkeit an FA
5.) (kann paralell zu 4. erfolgen) Eintrag ins VR (Vereinsregister) des zuständigen AG (Amtsgericht)

fertig :smile:

Bitte beachten: Einmal Gemeinnützig dann muss dies immer so bleiben. Egal wie es passiert, aber wenn die steuerbegünstigten/gemeinnützigen Zwecke wegfallen, dann geht das gesamte Vermögen gemäß Satzung wieder zur Stadt oder an einen ähnlichen Verein. ACHTUNG!

Mit freundlichen Grüßen

Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de

>Muss der Verein vor der Eintragung ins Register dem Finanzamt vorgelegt werden, um die Gemeinnützigkeit zu beantragen, oder macht man dies erst, wenn der Verein offiziell gegründet ist und man die Vereinsbescheinigung hat?

Hallo,

ja, die Gründung des Vereins muss für die Beantragung der Gemeinnützigkeit vorgelegt werden.
Für weitere Fragen diesbezüglich gibt das Finanzamt jedoch auch Auskunft.

Mfg

Hallo,

nach meiner Kenntnins erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt erst nach der Gründung, man kann sich aber vorher schon beim Finanzamt melden und die Satzung vorlegen mit der Bitte um Prüfung der Gemeinnützigkeit. Bei uns hat das sehr gut geklappt. Nach der Anmaldung beim Finanzamt muss dann die vorläufige Befreiung von der Körperschaftssteuer (Gemeinnützigkeit) beantragt werden, einfach erstam formlos anschreiben. Ich wünsche eurem Verein alles gute.

Hallo Dominic,

urlaubsbedingt kommt erst jetzt die Antwort:

Muss der Verein vor der Eintragung ins Register dem Finanzamt
vorgelegt werden, um die Gemeinnützigkeit zu beantragen, oder
macht man dies erst, wenn der Vereien offiziell gegründet ist
und man die Vereinsbescheinigung hat?

Dem Finanzamt legt ihr NACH Gründung des Vereins eure Satzung und das Gründungsprotokoll vor. Wenn zur Gemeinnützigkeitsbescheinigung etwas fehlt, wird das FA euch das sagen und ihr müsste evt. die Satzung nachbessern.

Es macht also immer Sinn, dass man vorher unverbindlich Kontakt mmit dem Finanzamz aufnimmt und die geplante Satzung mit ihm durchspricht.

Denn jede Bemühung des Notars oder des Amtsgerichts zur Vereinseintragung kostet schließlich Geld. Und meistens sind die Leute beim FA sehr freundlich und hilfsbereit in dieser Sache.

Viele Grüße

granny

Das kann man zu jederzeit, am besten wenn der Verein schon gegründet wurde und dem FA die Satzung vorgelegt werden kann.

Das FA wird dann eine Gemeinnützigkeit anhand der eingereichten Unterlagen prüfen und wenn gegeben, aussprechen.

Hallo Dominic,

erst zum Finanzamt dann den Verein eintragen lassen, das Finanzamt stellt dir eine Bescheinigung aus das der Verein als gemeinnützig geführt werden darf.

Bis dann
Biljana