Gemeinnütziger Verein / Kirchliche Zwecke

Hallo zusammen,

wir sind bereits ein e.V. aber nicht als „gemeinnütziger Verein“ gemeldet. Wir verfolgen ausschließlich kirliche Zwecke. Bevor wir einen Steuerberater mit einbinden, möchte ich einige Fragen vorher geklärt haben:

  1. Mitgliedsbeiträge: Wenn wir sagen das die Mitgliedsbeiträge freiwillig sind, müssen die eingenommen Beiträge trotzdem mit in die Bilanz fließen? Ich habe gelesen das die Mitgliedsbeiträge pro Mitglied begrenzt sind (1023,- Jahr) ist das richtig?

  2. Kirchenbau: Wir haben vor eine neue Kirche zu bauen, da die jetztige zu klein ist, was ist zur Investitionsumlage zu sagen, ist diese ebenfalls pro Mitglied auf max. 5113,- (innerhalb 10 Jahren) begrenzt?

  3. Ideeler Bereich: Wenn Spenden + Mitgliedsbeiträge die Besteuerungsfreigrenze von 35.000,- übersteigen müssen wir dann Steuern zahlen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo,

will versuchen eine Antwort zu geben.

zu 1.
Mitgliederbeiträge sind Einnahmen und als solche zu buchen. Eine Begrenzung der Mitgliederbeiträge gibt es nicht.

zu 2.
Eine solche Begrenzung kenne ich nicht.

zu 3.
Nein, Spenden und Mitgliederbeiträge sind nicht zu versteuern, sondern nur Umsätze aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb des Vereins. Also dort, wo Leistungsaustausch stattfindet wie z. B. mit einem Basar oder einer Vereinsgaststätte.

Trotzdem würde ich Ihnen empfehlen einen Steuerbarater zu Rate zu ziehen um all diese Fragen zu besprechen.

Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller