gemeinnütziger verein

hallo.

ein gemeinnütziger verein wird ja nur als solcher anerkannt, wenn dessen mitglieder seine zwecke „selbstlos“ verfolgen und der zweck „gemeinnützig“ ist.
jetzt ist es ja so, daß u.a. kultur-, heimat-, landschafts- und denkmalpflege als gemeinnützig anerkannt werden.

mal angenommen, jemand wohnt in einem alten fachwerkhaus (ohne denkmalschutz), ist aber nicht der eigentümer.
nun hat er ein interesse daran, daß dieses haus nicht verfällt und möchte zum zwecke der sanierung einen gemeinnützigen verein ins leben rufen, dessen mitglieder sich eben der sanierung alter fachwerkhäuser widmen.
hätte dieser jemand chancen, die gemeinnützigkeit dieses vereins anerkannt zu bekommen?
oder wäre das schon nicht mehr als „selbstlos“ anzusehen?

gruß

michael

Moin, michael,

gemeinnützig heißt, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler einen Vorteil aus der Tätigkeit des Vereins zieht, der den Nutzen für den Einzelnen deutlich übersteigt. Letztlich ist das Auslegungssache, aber bei einem Fachwerkhaus, für das sich der Denkmalschutz nicht interessiert, sind die Chancen wohl verschwindend gering.

Gruß Ralf

hallo ralf.

das heißt, man müßte die genehmigende stelle davon überzeugen, daß alle steuerzahler was davon haben, wenn aus maroden fachwerkhäusern schmuckstücke für die jeweilige ortschaft werden…
wenn dann die mittel des vereins (so er denn welche „erwirtschaftet“) nur für ein haus reichen… so what :smile:

mir geht’s in erster linie mal drum, ob einem da rechtlich ein richtiger strick draus gedreht werden könnte.

gruß

michael