Lieber Experte,
ich hoffe, ich bin bei dir richtig gelandet.
Ich bin im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins (http://www.freunde-der-mongolei.de), der sich den Kulturaustausch und die Völkerverständigung mit der Mongolei zum Ziel gesetzt hat.
Wir wollen eine Samstagsschule für Kinder aus gemischten oder mongolischen Ehen aufbauen, in der sie sich mit der mongolischen Sprache und Kultur befassen können.
Die Lehrer, die die Gruppe leiten möchte, ist auch Mitglied im Verein. Wir würden ihr eigentlich gerne eine kleine Bezahlung von 10 € pro Stunde geben.
Aber in unserer Satzung steht folgendes:
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Müsste sie die Gruppe also unentgeltlich leiten oder gibt es eine Möglichkeit, ihr eine geringe Bezahlung zukommen zu lassen?
Würde es etwas ändern, wenn sie kein Vereinsmitglied wäre?
Danke für deine Hilfe!
Philipp