Hallo Timwolff1975,
nein, das ist sogar sehr einfach. Nach §58 Abgabenordnung (AO) habt Ihr in Eurer Satzung einen Zweck angegeben, der gemeinnützig ist. Sonst hättet iohr die vorläufige Anerkennung nicht bekommen und den Zweck gilt es jetzt zu erfüllen. Dazu müsst Ihr auf zwei Dinge achten. 1. müssen die Spenden der Allgemeinheit zu Gute kommen, das heißt es gibt keine Individualförderung sondern am Besten eine Projektförderung in der mehreren Menschen mit dem selben Problem geholfen wird. 2. muss der Zweck weiterhin der AO § 58 entsprechen.
Bedürftige bekommen KEINE Spendenquittung. Die bekommen nur die Spender und Spenderinnen. Eure Bedürftigen profitieren also von Eurem Spendenprojekt, das von Spendern finanziert wird, die von Euch eine Spendenquittung dafür erhalten. Dafür muss Geld fließen. Sachspenden sind auch möglich, aber deutlich schwieriger zu verbuchen.
Ich empfehle Euch dringend fachlichen Rat (Steuerberater, Vereinsexperte), wenn ihr damit Probleme habt.
Viele Grüße
Matthias
Fundraiser-Magazin.de