hallo,
A und B heiraten. A hat eine einwandfreie kontenführung, B hat schulden und einen schufa-eintrag, zahlt aber zuverlässig seinen kredit ab. um weiterhin hinsichtlich der ansprüche gegen 3. unantastbar zu sein (A), behalten beide ihre getrennten konten. A hat sich bereits informiert, und sobald A und B ein gemeinsames konto haben, ist das konto für gläubige antastbar.
derzeit werden sämtliche lebenshaltungskosten von A bezahlt, B hat einen dauerauftrag an A eingerichtet und beteiligt sich somit.
wie würde es sich nun verhalten, wenn A und B ein kindergeldkonto einrichten würden, da nachwuchs ins haus steht, auf welches sie von ihren getrennten konten monatlich eine kleine sparrate einzahlen würden, damit das kind wenn es erwachsen ist ein kleines startkapital hat.
ist auch so ein sparkonto antastbar, sprich: kann ein gläubiger auf ein sparkonto zugriff bekommen, welches B eingerichtet hat?
lg,
sonja