Hallo!
Wenn nach der Hochzeit ein Partner noch im Ausland ist, da das Visum noch bearbeitet wird, kann dann der andere Partner die Splittingtabelle über die gemeinsame Veranlagung schon nutzen?
Viele Grüße
Marcus
Hallo!
Wenn nach der Hochzeit ein Partner noch im Ausland ist, da das Visum noch bearbeitet wird, kann dann der andere Partner die Splittingtabelle über die gemeinsame Veranlagung schon nutzen?
Viele Grüße
Marcus
Zusammenveranlagung
Hi,
Wenn nach der Hochzeit ein Partner noch im Ausland ist, da das
Visum noch bearbeitet wird, kann dann der andere Partner die
Splittingtabelle über die gemeinsame Veranlagung schon nutzen?
Ich würde mal sagen, es geht, denn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hat mit der Eheschließung begonnen. Es wurde ja sicher eine gemeinsame Wohnung eingerichtet…
Schöne Grüße
C.