Gemeinsam Eigentümer Nachträglich Miete verlangen?

Hallo,
meine Schwester und ich sind seit 1 Jahr gemeinsam Eigentümer eines 2 Familienhauses. Meine Schwester lebte die letzten Jahre nicht mehr hier, ich bewohne die obere Wohnung seit 5 Jahren, die untere bewohnt unsere Mutter (Wohnrecht). Alle Kosten die das Haus betreffen (Finazierung ist geteilt)bestreite ich alleine, ebenso die Pflege und Instandhaltung, Renovierungen, Gartenpflege etc.) Meine Schwester hat nur Interesse am späteren Verkaufswert des Grundstücks, sie sieht die gemeinsame Übernahme der Bankverpflichtungen als „Geldanlage“ Nun meinte sie gestern, sie hätte gerne Miete von uns. Kann Sie das verlangen? Es gibt keine Vertäge oder Abreden. Bei Notarvertragsabschluss war die Wohnsituation bekannt.

Hallo, guten Tag
Leider kann ich die Angelegenheit nicht Nachvollziehen.
Wem gehört das Haus ?.Vermute Ihrer Schwester und Ihnen? Oder hat Ihre Mutter das Haus, oder nur ein Wohnrecht?.
Freundlichen Gruß a.g.

Hallo:smile:
Das Haus gehört meiner Schwester und mir. Wir stehen beide im Grundbuch, meine Mutter hat lediglich Wohnrecht.
LG Anja

Tut mir leid, diese Frage kann ich nicht beantworten. Da wäre ein Anwalt in Sachen Eigentum / Mietrecht zu kontaktieren eine gute Wahl.

Eklis64

Hallo:smile:
Das Haus gehört meiner Schwester und mir. Wir stehen beide im
Grundbuch, meine Mutter hat lediglich Wohnrecht.
LG Anja

Hallo, guten Tag

Es ist mehr Recht als schlecht, wenn Sie Ihrer Schwester die halbe Miete zahlen.Abzüglich der Ausgaben
die bei dem Grundstück anfallen, Versicherungen,Steuer dergleichen.Wenn Sie ihrer Frau Mutter ihrer Kosten übernehmen und die Gartenarbeit können Sie auch halbieren.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

2 Personen gehören dieses Haus: 1.getrennte Finanzierung 2.getrennte Hausgeldabrechnung
BESONDERHEIT WOHNRECHT DER MUTTER: Netto- und/oder Bruttowohnrecht und auf welchen Bereich? Wenn es keine Teilungserklärung gibt, besteht das Wohnrecht auf das ganze Anwesen.
Sie können in Ihrer eigenen Wohnung keine Miete bezahlen und die Mutter hat das Wohnrecht auf Mietfreiheit. Rechtlich sicherlich eine heikle Situation. Da Ihre Schwester aber keinerlei Unkosten hat, hat sie doch ihr Vermögen gut angelegt. Sie erhalten den Wert der Immobilie und wenn der Verkauf ansteht und es einen Gewinn geben sollte, dann ist eben das der Profit für ihre Schwester. MfG reschif

Allen ein DANKESCHÖN für die Mühe& Antworten.

Hallo, Ihre Schwester kann erst Miete verlangen, wenn ein Mietvertrag geschlossen wurde. Ganz einfach!
Gru0, Achim