Hallo,
vor ca. 9 Jahren haben 4 Parteien eines Reihenhauses zusammen ein großes zusammenhängendes Carport gebaut. 2 Parteien sind Eigentümer der Wohnungen und 2 sind Mieter. Jeder hat seinen Teil des Carportes selber bezahlt. Es wurde nichts schriftlich geregelt. Jetzt zieht ein Mieter aus. Muss der Vermieter das Carport abkaufen? Der Mieter kann es ja nicht mitnehmen. Wenn der Vermieter es erwerben muss, wieviel ist es wert? Hat der Vermieter Pech gehabt, weil nichts vereinbart ist?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
MfG
Roger
Zunächst einmal ist der Carport zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks geworden (§ 94 BGB). Der Mieter hat also keine Möglichkeit, den Carport abzubauen oder unbrauchbar zu machen.
Ob der Mieter für die von ihm verauslagten Kosten eine Entschädigung erhält, hängt von der Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter ab. Hat der Vermieter keine Beteiligung oder Entschädigungszahlung zugesagt, dann bleiben die Mieter wohl auf den Kosten sitzen.