Gemeinsam genutzter Internetzugang - Wer haftet ?

Hallo Wissende,

ich habe im Archiv und einer kleinen Internetrecherche keine befriedigende Klärung für folgende Haftungsfrage gefunden, daher würde mich Eure Meinung zu folgendem Thema interessieren:
Ist bei einem gemeinsam benutzten Internetanschluss (z.B. in einer WG) der Anschlussinhaber verantwortlich, wenn ein Mitbenutzer den Anschluss
für illegale Handlungen nutzt ?

Wie seht Ihr das ?
fragt Cater Carlo

Hallo,

laut eines recht aktuellen Urteils (29.9.2006) des LG Mannheim (Az.: 7 O 62/06) haftet der Inhaber eines Internetzugang für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte.

Gruß

Christian

Hall CaCa,
nun, ich bin mir zu 99% sicher, damit ein Vertrag mit einem Internetprovider zustandekommt, muß es eine rechtlich verantwortliche geschäftsfähige Person geben, die diesen Vertrag unterzeichnet und damit deren AGB`S zustimmt. Die Provider sind neuerdings dazu gesetzlicherseits verpflichtet 1/2 Jahr lang alle connectings aufzulisten (zuerst Telekommunikationsgesetz, heute Terrorbekämpfungsgesetz)
Ich weiß auch, daß die Polizei per Gerichtsbeschluß die Rückverfolgung
einer anonymen E-mail (z.B.Morddrohung etc.)per Tracerroute bei einem begründeten Verdacht anordnen kann. Dabei wird die IP-Nummer des ursprünglichen Computers von dem die E-mail ausging ausfindig gemacht. Jeder Computer hat seine unverwechselbare IP-Nummer. Angebliche Anonymisierunsdienste sind genauso dran Listen zu loggen, im Internet gibts keine Anonymität,berechtigte Instanzen haben weitreichende Befugnisse erhalten.)
Hackerseiten sind nicht nur wegen der „Schädlingsverseuchtheit“ ein Problem für den Computer, bei illegalen Aktionen können die Softwarehersteller die illegalen Akteure in Regress nehmen bzw. auch zur Verantwortung ziehen.
Insofern ist der Anschlußinhaber verantwortlich. Du kannst lediglich auf deinem Rechner ein separaten Zugang festlegen,dann muß sich jeder mit eigenem Passwort und Benutzername einloggen, sodass später nachvollzogen werden kann, wer Eingeloggt war und damit Verantwortlich war zur Zeit x, als eine strafbare Handlung getätigt wurde.Euer Rechner würde in so einem Fall sicher von der Kripo oder Polizei beschlagnahmt (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft).Alles keine prima Sache. Du müßtest nämlich auch noch allgemein beweisen, daß Du von Strafbaren und/oder illegalen Aktionen nichts gewußt hast.(Mittäter)
Es grüsst Dich
H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Provider sind neuerdings dazu gesetzlicherseits verpflichtet
1/2 Jahr lang alle connectings aufzulisten (zuerst
Telekommunikationsgesetz, heute Terrorbekämpfungsgesetz)

Bullshit. Ist einfach nicht wahr. Zeig mir das Gesetz, und den § wo das drinsteht.

Ich weiß auch, daß die Polizei per Gerichtsbeschluß die
Rückverfolgung einer anonymen E-mail (z.B.Morddrohung etc.)per Tracerroute
bei einem begründeten Verdacht anordnen kann. Dabei wird die
IP-Nummer des ursprünglichen Computers von dem die E-mail
ausging ausfindig gemacht.

…wenn sich der Versender besonders dämlich anstellt. Ansonsten geht das gar nicht.

Jeder Computer hat seine unverwechselbare IP-Nummer.

Bullshit. Einfach nicht wahr.

Angebliche Anonymisierunsdienste
sind genauso dran Listen zu loggen, im Internet gibts keine
Anonymität,berechtigte Instanzen haben weitreichende
Befugnisse erhalten.)

Bullshit, Bullshit, Bullshit.

Hackerseiten sind nicht nur wegen der
„Schädlingsverseuchtheit“ ein Problem für den Computer, bei
illegalen Aktionen können die Softwarehersteller die illegalen
Akteure in Regress nehmen bzw. auch zur Verantwortung ziehen.

Was denn nun auf einmal für Softwarehersteller?

Du müßtest nämlich auch noch allgemein beweisen,
daß Du von Strafbaren und/oder illegalen Aktionen nichts
gewußt hast.(Mittäter)

Bullshit.

Sorry für die harschen Worte, aber Dein Geschreibsel stimmt vorn und hinten nicht, und zeigt, dass Du weder von den rechtlichen rahmenbedingungen noch von der Technik hinreichend Ahnung hast.

1 „Gefällt mir“

Hi,

Ist bei einem gemeinsam benutzten Internetanschluss (z.B. in
einer WG) der Anschlussinhaber verantwortlich, wenn ein
Mitbenutzer den Anschluss für illegale Handlungen nutzt ?

Das ist strittig, interessant könnte dieser Text http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#3._Haftung_… und die dortigen Links für Dich sein. „Störerhaftung“ ist das Stichwort.

Wie seht Ihr das ?

Meine persönliche Meinung ist, dass die aktuelle Rechtsprechung dazu technisch nicht haltbar ist. Das interessiert die Richter leider nicht und hält sie auch nicht davon ab, sich zu den Marionetten des Medienmolochs zu machen.

Gruß,

Malte