Guten Tag,
wir haben folgendes Problem:
mein Freund und ich haben 3 Jahre gemeinsam in unserer Wohnung gewohnt, leichtsinnigerweise haben den Mietvertrag beide unterschrieben. Vor kurzem haben wir uns getrennt und ich wollte natürlich offiziell aus dem Mietvertrag austreten. Da mein Exfreund selbstständig ist und es relativ leicht passieren kann, dass er zahlungsunfähig ist wollte ich nicht dafür belangt werden können.
Wir haben den Vermieter informiert und ihm ein Schreiben zukommen lassen, dass ich und mein Exfreund unterschrieben haben und er hätte unterschreiben sollen. In dem Brief stand, dass er bestätigt, dass ich aus dem Vertrag ausscheide.
Alternativ haben wir ihm angeboten den Vertrag zu kündigen und mein Exfreund einen neuen Vertrag, ohne mich, erhält.
Er hat sich geweigert etwas zu unterschreiben oder einen neuen Vertrag auszuhändigen, woraufhin wir ihm die Kündigung für die Wohnung geschickt haben. Nach langem hin und her (mein Exfreund hätte die Wohnung ja gerne behalten) schrieb er uns einen Brief in dem er bestätigt, dass mein Exfreund unter Aufrechterhaltung des alten Mietvertrages (in dem ich drin stehe)in der Wohnung bleiben darf, das Schreiben war auch nicht datiert.
Wie ist hier die rechtslage?
Wir haben ein Schreiben in dem er bestätigt, dass ich ausgezogen bin, er schreibt aber nicht, dass ich aus dem Vertrag raus bin, ausserdem ist das Schreiben wie gesagt ohne Datum. Könnte ich trotzdem im Streitfall belangt werden?
Wir werden die Wohnung jetzt vermutlich kündigen und befürchten auch, dass wir unsere Kaution nicht wieder bekommen, da wir anfangs (jugendlicher Leichtsinn) keine Übergabe mit dem Vermieter hatten, der Vertrag wurde damals bei ihm im Büro unterschrieben. Die Wohnung hat keine großen Schäden, aber zum Beispiel Macken in den Fliesen die vorher schon waren und kleine Bohrlöcher in den Fensterrahmen. Was können wir hier am besten tun?
Vielen Dank schon im Voraus!